Außergerichtliche Verständigung
Den Friedensrichter einschalten, wenn in einem Problemfall keine Lösung mehr in Sicht scheint dieser Gedanke ist vielen Leipzigerinnen und Leipzigern noch nicht sehr präsent, erklärt Werner O. Hamann. Er ist einer der fünf Friedensrichterinnen und -richter, die der Stadtrat 2010 berufen hat und für die Stadtbezirke Nord und Nordwest zuständig.Wir Friedensrichter fällen kein Urteil, sondern schlichten Streitigkeiten und Auseinandersetzungen vorinstanzlich. Als unbefangene und neutrale dritte Person sorgen wir für eine außergerichtliche Verständigung zwischen den streitenden Parteien und können den Streitfall damit schneller und kos-tengünstiger beenden, so Hamann.
Das Sächsische Justizministerium benennt auf ihren Internet-Informationsseiten zu Schiedsstellenverfahren noch einen weiteren, häufig unterschätzten Aspekt: Oft sind Parteien durch familiäre, geschäftliche oder nachbarschaftliche Beziehungen dauerhaft miteinander verbunden und müssen auch nach Beendigung des Verfahrens noch miteinander auskommen. Dann ist es wichtig, Tatsachen zu berücksichtigen, die für den Konflikt der Parteien zwar von wesentlicher oder sogar ausschlaggebender Bedeutung, rechtlich jedoch irrelevant sind, heißt es hier. Das sei besonders in einem Schlichtungsverfahren möglich, denn bei vielen Streitpunkten könnten auch vermittelnde Lösungen gefunden werden, bei denen ein Gericht nur voll zulasten der einen und zugunsten der anderen Partei entscheiden könnte.
Erstes Informationsgespräch kostenneutral
Ihre Dienste bieten die Friedensrichter in ganz verschiedenen Bereichen an: So können Schiedsverfahren zur Vermittlung in vermögensrechtlichen und Herausgabeansprüchen, in strafrechtlichen Angelegenheiten, Rechtsgeschäften des täglichen Lebens oder Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten angestrengt werden.
Wer ein Schlichtungsverfahren einleiten will, sollte zunächst bei dem für ihn zuständigen Friedensrichter um ein Informationsgespräch bitten. In diesem Informationsgespräch, das für den Bürger kos-tenneutral erfolgt, klären wir u.a. die Zuständigkeiten und ob das Schlichtungsverfahren für diesen Streitfall auch das richtige Instrument ist, fasst Dirk Hanschke zusammen, Friedensrichter für die Stadtbezirke Süd/Südwest. Dann könne die Gegenpartei eingeladen werden. Das Verfahren allerdings ist für beide Parteien verpflichtend. Erscheint eine Partei nicht zur Verhandlung, wird u.a. ein Ordnungsgeld fällig, so Hanschke. Wichtig außerdem zu wissen: die Vermittlung zwischen den Parteien passiert nicht vor dem Friedensrichter, sondern mit ihm.
Leipzigerinnen und Leipziger, die sich für ein Gespräch oder einen Schlichtung interessieren, können sich bei der für sie zuständigen Schiedsstelle melden und einen Termin vereinbaren.
Übersicht über Schiedsstellen und Friedensrichter