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Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat, welche gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Die Übergangsphase, in der auf Inhaberinnen und Inhaber einer britischen Fahrerlaubnis das EU-Recht angewendet werden konnte, endete mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Noch sechs Monate durften die Kraftfahrzeuge im Umfang Ihrer Berechtigungen geführt werden. Die Bundesregierung führt derzeit Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über eine gegenseitige prüfungsfreie Umschreibung von Fahrerlaubnissen.
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) berechtigt die Fahrerlaubnisbehörden dank einer Vorgriffsregel auf die geplante Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), eine prüfungsfreie Umschreibung durchzuführen. Demnach ist die Fahrerlaubnisbehörde dazu angehalten, auf die theoretische und praktische Prüfung bei der Umschreibung von Fahrerlaubnissen zu verzichten.