Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) ist seit 1. April in Kraft. Damit erhalten Zugewanderte mit ausländischen Berufsqualifikationen erstmals einen Anspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit ihres Abschlusses unabhängig vom ihrem Aufenthaltsstatus oder Herkunftsland. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist zunächst bei 350 Ausbildungsberufen sowie ca. 150 reglementierten Berufen möglich, wie beispielsweise akademische Heilberufe und reglementierte Handwerksmeisterberufe. Eine Reihe reglementierter Berufe, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, wie z. B. Lehrer, Ingenieure oder Erzieher, werden durch das Bundesgesetz nicht erfasst. Für diese Berufsgruppen werden zur Zeit in allen 16 Bundesländern spezifische Regelungen erarbeitet.
Die Beratungsstellen für Migranten in Leipzig dürften auf das Inkrafttreten des Gesetzes gut vorbereitet sein, denn im Vorfeld haben hier mit organisatorischer Unterstützung unseres Referats - zwei zweitägige Seminare für Multiplikatoren zu den Grundlagen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen durch die Informations- und Beratungsstelle Anerkennung Sachsen (IBAS) stattgefunden, ist der Leiter des Referats für Migration und Integration, Stojan Gugutschkow, zuversichtlich. Darüber hinaus finden seit Februar 2012 regelmäßige Beratungstage der IBAS auch in Leipzig statt, derzeit einmal monatlich, bei Bedarf perspektivisch dann aller 14 Tage, führt er weiter aus.
Für eine Beratung durch die IBA ist eine Voranmeldung erforderlich (Tel.: 0351 /43 70 70-40, E-Mail: anerkennung@exis.de).
Hier die nächsten Beratungstermine für Leipzig:
- 11. April, Friedrich-Ebert-Straße 19 a, Raum 107
- 9. Mai, Friedrich-Ebert-Straße 19 a, Raum 107
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