Das Oberlandesgericht Dresden hatte mit seiner Entscheidung Ende Februar 2014 unter anderem Verfahrensschritte für den Umgang mit der Weiterentwicklungsphase beim Wettbewerb für das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal vorgegeben. Nach einer Information seitens der Stadt zum Stand des Wettbewerbsverfahrens haben Bund und Freistaat Sachsen dies im Mai 2014 zur Kenntnis genommen und der Stadt Leipzig ihre weitere grundsätzliche Unterstützung für eine geeignete Realisierung der angemessenen Würdigung der Ereignisse des Herbstes 1989 im öffentlichen Raum zugesagt. Zum derzeitigen Zeitpunkt haben die Zuwendungsgeber aber noch keine konkrete Förderzusage über das laufende Verfahren hinaus gegeben.
Nunmehr wird die Stadt Leipzig Entscheidungen zum weiteren Vorgehen vorbereiten. Unter anderem stehen dabei auch Anträge aus der Mitte des Stadtrates zur Behandlung an. Die Beschlüsse des Stadtrates werden ausschlaggebend für die weitere Vorgehensweise sein.
Im Ergebnis der im Stadtrat zu treffenden Entscheidungen wird die Stadt Leipzig mit den Fördermittelgebern Bund und Freistaat Sachsen weitere Gespräche führen.