Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, diese aber für 2008 benötigen, müssen bis zum 31. Dezember diesen Jahres in einem der Bürgerämter der Stadt die kostenfreie Ausstellung beantragen.
Auch Änderungen in Lohnsteuerkarten werden in den Bürgerämtern vorgenommen, soweit nicht ausschließlich das Finanzamt zuständig ist.
Lohnsteuerkarten, die nicht benötigt werden, sollten bis zum 31.August 2008 an das Ordnungsamt, Sachgebiet Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde, 04092 Leipzig, zurückgeschickt oder in den Bürgerämtern abgegeben werden. Auf diese Weise erübrigt sich der Versand in den Folgejahren.
Das Finanzamt weist darauf hin, dass das Informationsheft seit dem Lohnsteuerkartenversand 2006 nicht mehr beigefügt wird. Es kann ausschließlich in elektronischer Form unter smf.sachsen.de bei "Steuern" abgerufen werden.
In den letzten Tagen wurde der Versand der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2008 für die Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Leipzig mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, abgeschlossen.
Das Ordnungsamt weist nochmals darauf hin, dass die Lohnsteuerkarten rechnergestützt hergestellt werden und somit ohne Siegel und Unterschrift gültig sind.
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