Diese Variante wurde bisher genutzt, wenn beispielsweise ein dringender Reisebedarf bestand und die elektronischen Aufenthaltstitel nicht kurzfristig im üblichen Scheckkarten-Format produziert oder geliefert werden konnten.
Ausländer aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland in der Regel einen Aufenthaltstitel. Dieser konnte bisher sowohl im Format einer Scheckkarte oder des Personalausweises sowie in Ausnahmefällen als in den Reisepass geklebtes Etikett ausgestellt werden.
Rechtzeitig Antrag auf Verlängerung stellen
Die aktuelle Gesetzesänderung betrifft alle Menschen mit einer deutschen Aufenthaltserlaubnis. Wer im Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels ist, muss nun unbedingt darauf achten, den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig zu stellen, damit die üblichen Karten rechtzeitig produziert und geliefert werden können. Im Idealfall ist das drei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.
Analog dazu gilt für alle im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels, dass sie die zuständige Ausländerbehörde rechtzeitig darüber informieren sollten, wenn sie durch ihr Heimatland einen neuen Reisepass erhalten haben. Wird der neue Reisepass erst verspätet eingereicht, dann können geplante Auslandsaufenthalte nicht angetreten werden, da die Produktion des elektronischen Aufenthaltstitels deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt als die bisher in Eilfällen ausgestellten Klebeetiketten.
„Express-eAT“ nur mit Sondertermin möglich
Mit der neuen Gesetzeslage zum 1. November 2023 besteht für Menschen im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels in eiligen Fällen auch die Möglichkeit einen „Express-eAT“ zu nutzen. Dieser wird nach der Bestellung innerhalb von vier Werktagen von der Bundesdruckerei produziert und geliefert. Für die Bestellung ist jedoch ein Sondertermin in der Ausländerbehörde erforderlich.
Sowohl die Kapazitäten für Sondertermine bei der Ausländerbehörde als auch die Produktionskapazitäten für „Express eAT“ bei der Bundesdruckerei sind begrenzt. Daher kann ein Sondertermin für die Bestellung eines „Express eAT“ nur bei nachgewiesenem Reisebedarf vergeben werden.
Ab November 2023: 100 Sondertermine pro Woche
Erfahrungsgemäß wollen viele über den Jahreswechsel hinweg die freien Tage nutzen, um ihre Angehörigen in anderen Ländern zu besuchen. Sie sind bereits in diesem Jahr auf eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde oder die Express-Variante angewiesen. Trotz der aktuell besonders hohen Arbeitsauslastung setzt das Team der Ausländerbehörde alles daran, die Verfahren zum 1. November kurzfristig und bestmöglich umzusetzen. Hierfür werden ab November zunächst 100 Sondertermine pro Woche bereitgehalten. Dabei hilft uns das etablierte Terminsystem, welches uns eng verzahnt mit gut digitalisierten Prozesse eine Priorisierung bestehender Eilfälle erlaubt.
Alle wichtigen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen unbefristeter und befristeter Aufenthaltstitel stehen im Internet auf der Seite www.leipzig.de/auslaenderbehoerde unter dem Thema „Aufenthalt und Dokumentenabholung“ zur Verfügung.