Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/2016 durch die Ratsversammlung am 18.03.2015 sind finanzielle Mittel zur fachlich-begründeten Ausweitung von Schulsozialarbeit an den folgenden Schulstandorten beschlossen worden:
Ab 01.08.2015
- Theodor-Körner-Schule - Grundschule der Stadt Leipzig, Schlehenweg 32, 04329 Leipzig, Planungsraum Ost-Südost
- Astrid-Lindgren-Schule - Grundschule der Stadt Leipzig, Volksgartenstraße 16, 04347 Leipzig, Planungsraum Ost-Nordost
- 100. Schule - Grundschule der Stadt Leipzig, Miltitzer Allee 1, 04207 Leipzig, Planungsraum Grünau
- Schule am Weißeplatz - Oberschule der Stadt Leipzig, Ferdinand-Jost-Straße 33, 04299 Leipzig, Planungsraum Ost-Südost,
Ab 01.08.2016
- Schule am Leutzscher Rathaus (aktuell Außenstelle der Helmholtz-Schule, ehemals 57. Mittelschule) - Oberschule der Stadt Leipzig, Georg-Schwarz-Straße 113, 04179 Leipzig, Planungsraum Westen.
Die fachlichen Anforderungen an das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit basieren auf dem Basisangebot und den Ausführungen im Fachplan Kinder- und Jugendförderung zur Schulsozialarbeit.
Hauptzielgruppe der Schulsozialarbeit sind alle Schülerinnen und Schüler an Leipziger Grund- und Oberschulen, insbesondere diejenigen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind.
Schulsozialarbeit richtet sich auch an Eltern und Sorgeberechtigte der Schüler/-innen, Lehrer/-innen sowie ggf. Horterzieher/-innen.
Mit dem Leistungsangebot werden die folgenden Zielstellungen verfolgt:
- Soziale Integration der Schüler/-innen
- Unterstützung bei der Bewältigung individueller Problemlagen und Hilfe bei der Entwicklung einer Lebens-, Schul- und Berufsperspektive
- Verbesserung des Klassen- und Schulklimas
- Förderung von Eigeninitiative, sozialer Kompetenz und Mitbestimmung Prävention und Hilfe bei Schuldistanz
- Unterstützung der für die jeweilige Schulform relevanten Übergänge (Kindergarten-Grundschule, Grundschule-weiterführende Schule, Schule-Berufsausbildung)
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einer Kooperationsvereinbarung mit der jeweiligen Schule, in der zwischen sozial- und schulpädagogischen Aufgaben unterschieden wird, zu regeln.
Zur Sicherung der Strukturqualität der Maßnahme wird der Personaleinsatz in der Schulsozialarbeit durch eine sozialpädagogische Fachkraft (zu 0,8 VzÄ) im Rahmen einer monatlichen Dienstplanung realisiert. Als Fachkraft werden Personen mit einem Abschluss auf Hochschul- bzw. Fachhochschulniveau wie Dipl.-Sozialpädagoge, MA Erziehungswissenschaft, Bachelor oder Master Soziale Arbeit, Fachhochschulabschluss oder vergleichbarer Abschlüsse verstanden.
Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsbögen, statistische Erfassungen, etc.) sind konzipiert und ermöglichen die Reflexion der Arbeitsabläufe. Das standardisierte Berichtswesen wird während der Projektlaufzeit vom Träger angewandt.
Zur Sicherung der Prozessqualität wird der fachliche Austausch im Rahmen bestehender Gremien (AK Schulsozialarbeit, Planungsraumarbeitskreise u.a.) und das ständige Lernen (Fort- und Weiterbildungen) regelmäßig gewährleistet. Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.
Den geeigneten Freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 18.05.2015, 12.00 Uhr pro Schulstandort und für das jeweilige Schuljahr ihr Interesse zur Etablierung eines entsprechenden Leistungsangebotes zu bekunden. In diesem Falle ist in Anlehnung an das Förderverfahren für jede Schule ein entsprechendes Konzept in Form einer qualifizierten Antragsstellung (unter Verwendung der Gliederungsvorgaben zum Interessenbekundungsverfahren Schulsozialarbeit 2015/16) und ein dementsprechendes Finanzierungskonzept vom 01.08.2015 bzw. 2016 bis 31.07.2016 bzw. 2017 einzureichen, an:
Stadt Leipzig Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Verwaltung und Finanzen
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe, Grundsatzfragen
Naumburger Str. 26
04229 Leipzig
Die Teilnahmeunterlagen sind im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachten Sichtvermerk: "Teilnahmeunterlagen IBV SSA 2015" einzureichen.
Nach inhaltlicher Bewertung der Angebote wird das geeignetste Angebot einer Findungskommission zur Bestätigung vorgeschlagen. Nach Bestätigung durch die Findungskommission wird mit dem Träger der Abschluss einer Kostenvereinbarung nach § 77 SGB VIII angestrebt.
Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet telefonisch Herr Alexander Jäger (Telefon 0341 123-4694).
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie unter Telefon 0341 123-3584 bei Herrn Uwe Kind.