Geregelt wird die Aufwandsentschädigung durch die Förderrichtlinie "Wir für Sachsen" - die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Projektträger können Ehrenamtlichen eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu 40 Euro monatlich auszahlen. Bedingung hierfür ist ein ehrenamtlicher Einsatz von durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Monat.
Sozialministerin Barbara Klepsch betonte in diesem Zusammenhang: "Mit dieser Förderung unterstützen wir Bürger, die bereit sind, sich in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl einzusetzen. Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil der Zivilgesellschaft."
Die Bürgerstiftung Dresden nimmt bis zum 31. Oktober Anträge für das Jahr 2017 entgegen.
Weitere Informationen
Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare finden Sie unter www.ehrenamt.sachsen.de.
Rückfragen unter Telefon 0351 3158150 und 0351 3158163