Stadt und Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) planen, den schrittweisen Ausbau der Straßenbahnlinie 15 als Stadtbahn im kommenden Jahr in der Lützner Straße zwischen Henrietten- und Odermannstraße weiter zu führen.
Ausbau zum nächst möglichen Zeitpunkt nötig
Der kritische Zustand vor allem der vorhandenen Gleisanlagen und auch der Straße machen den Ausbau zum nächst möglichen Zeitpunkt der Lützner Straße im Abschnitt zwischen Henrietten- und Odermannstraße unumgänglich. Für den motorisierten Individualverkehr sind bereits Lasteinschränkungen auf 3,5 Tonnen und Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h und für die Straßenbahnen so genannte Langsamfahrstellen (max. 10 km/h) notwendig.
Straßenverkehr wird über Interimsgleis geführt
Im Zuge der Arbeiten ist es erforderlich, als Ersatz für die während der Bauzeit entfallenden Gleise auf der Südseite der Lützner Straße ein so genanntes Interimsgleis einzubauen, über das der Straßenbahnverkehr geführt werden kann. Dieses Gleis wird für Rettungsfahrzeuge und Anlieger überfahrbar sein. Damit kann bei Aufrechterhaltung des Straßenbahnverkehrs vor dem eigentlichen Baubeginn der komplexen Verkehrsbaumaßnahme im August 2011 Baufreiheit für den vorgeschalteten Leitungsbau der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) GmbH geschaffen werden.
Das Gesamtvorhaben, das Mitte März 2011 mit dem Bau des Interimsgleises beginnend rund anderthalb Jahre (bis Mitte November 2012) in Anspruch nehmen wird, umfasst sowohl die Erneuerung der Gleise und den behindertengerechten Ausbau der Haltestellen Henriettenstraße und Merseburger Straße als auch die Neugestaltung des Straßenraums. Dabei übernimmt die LVB geschäftsbesorgend für die Stadt die Neuordnung des Straßenquerschnitts, die Fahrbahnerneuerung, die Einordnung von Anlagen für Radfahrer und von Parkflächen sowie die Erneuerung der Gehwege. Die entsprechende Beschlussfassung durch den Stadtrat wird für Januar 2011 angestrebt.
Umleitungskonzept wird erarbeitet
Für die Zeit der Umsetzung des Vorhabens wird ein detailliertes Umleitungskonzept erarbeitet und rechtzeitig kommuniziert. Eine Vollsperrung für den Kfz-Verkehr ist für den Großteil der Bauzeit unumgänglich, für Rettungsfahrzeuge sowie für den Andienungs- und Anliegerverkehr ist die Zufahrt in die Lützner Straße jederzeit gewährleistet.
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