Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten sollen künftig einen 20-prozentigen Nachlass von der Stadt bekommen, wenn sie ihren Ausgleichsbeitrag mindestens ein Jahr vor Aufhebung der jeweiligen Sanierungssatzung entrichten. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird auf Vorschlag von Baubürgermeister Martin zur Nedden die entsprechende Vorlage im Dezember in die Ratsversammlung einbringen.
Gemäß Paragraph 154 Abs. 1 Baugesetzbuch müssen alle Eigentümer von Grundstücken in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten einen Ausgleichsbeitrag für die Bodenwertsteigerung bezahlen, die ihr Grundstück durch die städtebauliche Sanierungsmaßnahme erfährt. Die Feststellung dieser Wertsteigerung obliegt dem Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten in der Stadt Leipzig.
Mit der seit 10. September diesen Jahres geltenden neuen Verwaltungsvorschrift zur Städtebaulichen Erneuerung erhielten die Gemeinden die Möglichkeit, bis zu einem Jahr vor dem geplanten Abschluss der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme einen Verfahrensnachlass von bis zu 20 Prozent zu gewähren. Ohnehin sind in vielen Leipziger Sanierungsgebieten, vor allem entlang der Nord-Süd-Achse, die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht. Die Sanierungssatzungen sollen schrittweise aufgehoben werden.
Das neue Verfahren ist für die Grundstückseigentümer vorteilhaft. Sie erlangen durch den freiwilligen Abschluss einer Ablösevereinbarung Rechtssicherheit über den Ausgleichsbeitrag: Spätere Nachforderungen seitens der Stadt sind ausgeschlossen. Bei Weiterveräußerungen von Grundstücken entfallen zudem die ansonsten im Rahmen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens vorgeschriebenen Kaufpreisprüfungen. Auch für die Stadt bieten sich Vorteile. Die mit den Ausgleichsbeiträgen erzielten Einnahmen können für weitere Vorhaben im jeweiligen Sanierungsgebiet eingesetzt werden Beiträge, die erst nach Aufhebung der Sanierungssatzung gezahlt werden, müssen von der Kommune zu zwei Dritteln an den Freistaat Sachsen abgeführt werden.
Die zukünftigen Schwerpunkte der Städtebauförderung liegen bundesweit künftig in den Programmen "Soziale Stadt", "Stadtumbau", "Städtebaulicher Denkmalschutz" und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren". In Leipzig richtet sich die Stadterneuerung an den Handlungsschwerpunkten des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo) neu aus. Ohnehin sind in vielen Leipziger Sanierungsgebieten, vor allem entlang der Nord-Süd-Achse, die Sanierungsziele im Wesentlichen erreicht.text
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