Dies geht aus der am 23. März 2020 in der Leipziger Volkszeitung veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig hervor.
Seitens der Ausländerbehörde des Ordnungsamtes wird die sogenannte "Fortgeltungsfiktion" angeordnet. Das heißt, diese Aufenthaltstitel gelten fort. Auch die dem Aufenthaltstitel beigefügten Nebenbestimmungen, wie zum Beispiel die Beschäftigungserlaubnis sind weiterhin wirksam.
Alle Aussetzungen von Abschiebungen und Duldungen werden ebenso wie Fiktionsbescheinigungen und Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung bis zum 19. April 2020 verlängert. Unter die Allgemeinverfügung fallen des Weiteren Verlängerungen von Ausreisefristen. Sollte die gegenwärtige Situation es erfordern, wird die Allgemeinverfügung über den 19. April 2020 hinaus verlängert.