Hintergrund
Die Stadt Leipzig fördert kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt in Anlehnung an das Gesetz über die Kulturräume in Sachsen (SächsKRG) und die §§ 23, 44 iV.m § 105 Abs. 1 SäHO. Die Zuwendungen werden im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig gewährt, nach Maßgabe der Rahmenrichtlinie der Stadt Leipzig zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) und der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur).
Die Fördermittel werden durch das Kulturamt vergeben. Im ersten Antragstermin für das Jahr 2018 wurden 5.803.800,00 Euro ausgereicht, davon 83,4 % im Rahmen der institutionellen Förderung.
Zielstellung
Im Zuge einer Wirksamkeitsanalyse soll eine Informations- und Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, die Potentiale für eine verbesserte Wirkung der Kulturförderung erschließt. Im Fokus der Analyse sollen die institutionell geförderten Träger und deren Beitrag zur Realisierung der Förderziele sowie deren Wirtschaftlichkeit stehen.
Ablauf und Methodik
Es sollen sowohl quantitative als auch qualitative Methoden herangezogen werden, um Informationen zur Wirkung der Kulturförderung zu gewinnen und diese im Hinblick auf eine mögliche Weiterentwicklung der Kulturförderung auszuwerten.
Im Zeitraum Mai 2018 bis Februar 2019 werden folgende Leistungen erwartet:
- Beratung zur Finalisierung eines Fragebogens
- Auftaktworkshop mit Vertreter/-innen der institutionell geförderten Einrichtungen zur Detailplanung des Vorgehens
- Versand und Rücklaufmanagement des Fragebogens an die Träger
- Vertiefende Gespräche mit den Trägern sowie Vor-Ort-Besuche
- Eigenständige Konzeption und Zusammenstellung eines Abschlussberichtes, inklusive Handlungsempfehlungen sowie Empfehlung zu einer Systematisierung der Erfolgskontrolle
- Abschlussbericht
- Präsentation der Ergebnisse
Für die zu erbringende Leistung werden maximal 25.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Adressaten der Ausschreibung
Die Bewerber sollten
- über einschlägige Erfahrungen in der Wirksamkeitsanalyse/ Evaluation von Förderprogrammen verfügen;
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kunst- und Kultureinrichtungen haben;
- eine neutrale qualitative und quantitative Analyse entsprechend wissenschaftlicher Standards anbieten können;
- organisatorisch und personell die Wirksamkeitsanalyse bei derzeit 43 institutionell geförderten Trägern inklusive Vor-Ort-Besuchen gewährleisten können.
Vergabeverfahren
Die Bewerber sind gebeten ein unterschriebenes schriftliches Angebot mit folgenden Inhalten zu übermitteln:
- Beschreibung des geplanten Konzeptes inklusive Zeitplan und Aufbau eines Abschlussberichtes (beispielhaft) der Wirksamkeitsanalyse (maximal acht Seiten)
- Finanzplan
- Angaben zur Qualifikation des einzusetzenden Personals
- Nachweis einschlägiger Erfahrungen in der Evaluation von Förderprogrammen (zum Beispiel über geeignete Publikationen und bis zu fünf Referenzen)
Angebote sind bis spätestens 21.04.2018 (es gilt das Datum des Poststempels), ausschließlich per Post an folgende Adresse zu senden:
Stadt Leipzig
Kulturamt
04092 Leipzig
Die Umschläge sind mit dem Hinweis "Unterlagen Wirksamkeitsanalyse 2018 - Nicht öffnen" zu versehen.
Die Auswahl erfolgt durch das Kulturamt. Als Kriterien gehen in die Bewertung ein:
- Inhaltliche Qualität des Konzeptes inklusive Anlagen (60%)
- Einschlägige Fach- und Methodenkompetenz (25%)
- Nachvollziehbare Finanzplanung (15%)
Beim Vorliegen folgender Kriterien sind Angebote vom Auswahlverfahren ausgeschlossen:
- Verspäteter Eingang des Angebotes
- Übersendung per Fax oder E-Mail
- Unvollständigkeit des Angebotes
Individuelle Fristverlängerungen oder das Nachreichen von Unterlagen sind grundsätzlich nicht möglich.
Die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten beziehungsweise zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie mündliche Abstimmungen sind für beide Seiten vertraulich und unverbindlich. Kosten, die den Bewerbern durch die Teilnahme entstehen, können durch die Stadt Leipzig nicht erstattet werden.
Rückfragen sind zu richten an:
Stadt Leipzig
Kulturamt
Abteilung Kulturförderung
Hanna Saur, Grundsatzfragen Allgemeine Kunst- und Kulturförderung
E-Mail: hanna.saur@leipzig.de
Telefon: 0341 123-4282