Die fachlichen Anforderungen an das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit basieren auf dem Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit der Stadt Leipzig (VIDS03629_ NF-04) sowie der Fachempfehlung des Freistaates Sachsen für Schulsozialarbeit. Darin finden sich Angaben zu Zielgruppen, thematischen Schwerpunkten, geeigneten Instrumenten, die an schulstandortbezogene Bedarfe und Zielstellungen anzupassen sind.
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einer Kooperations- und Zielvereinbarung mit der jeweiligen Schule zu regeln.
Zur Sicherung der Strukturqualität der Maßnahme wird der Personaleinsatz in der Schulsozialarbeit durch eine sozialpädagogische Fachkraft (zu 1,0VzÄ) im Rahmen einer monatlichen Dienstplanung realisiert. Als Fachkraft werden Personen, die neben ihrer persönlichen Eignung über einen berufsqualifizierenden sozialpädagogischen Hochschulabschluss oder über einen diesem gleichgestellten Abschluss (z. B. Dipl.-Sozialpädagoge, MA Erziehungswissenschaft, Bachelor oder Master Soziale Arbeit) verfügen, verstanden.
Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsbögen, statistische Erfassungen, etc.) sind konzipiert und ermöglichen die Reflexion der Arbeitsabläufe. Das standardisierte Berichtswesen wird während der Projektlaufzeit vom Träger angewandt.
Zur Sicherung der Prozessqualität wird der fachliche Austausch im Rahmen bestehender Gremien (AK Schulsozialarbeit, Planungsraumarbeitskreise u. a.) und das ständige Lernen (Fort- u. Weiterbildungen) regelmäßig gewährleistet. Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.
Den geeigneten Freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 30.07.2018, 12.00 Uhr Leistungsangebote für Schulsozialarbeit abzugeben. Angesprochen sind vornehmlich Träger, die sowohl in der Schulsozialarbeit als auch im jeweiligen Sozialraum über umfangreiche Erfahrungen verfügen.
Ein Leistungsangebot beinhaltet für jede Schule ein entsprechendes Konzept für das Schuljahr 2018/19 unter Beachtung der Gliederungsvorgaben und ein dementsprechendes Finanzierungskonzept zunächst vom 01.08.201-31.07.2019. Einzureichen sind die Unterlagen im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachten Sichtvermerk „Etablierung von Schulsozialarbeit 2018“ an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Bildung
Sachgebiet Bildungsmanagement
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen die Dokumente auch als PDF auf einem geeigneten Datenträger (CD, DVD) bei.
Nach inhaltlicher Bewertung der Angebote werden dem ausgewählten Träger Abschlagsbzw. Zuwendungsbescheide nach § 74 SGB VIII ausgestellt.
Fachinhaltliche Fragen zum Thema sowie zum Schulstandort und dort vorhandenen Bedarfen beantworten Frau Klöter (cornelia.kloeter@leipzig.de, 0341 123-1030) und Frau Weiße (susanne.weisse@leipzig.de, 0341 123-1227).
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