Grundlage für die Förderung ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur), die am 21. Juni 2017 im Stadtrat beschlossen wurde.
Zweiter Antragstermin März 2018
Erstmals wird es für das Förderjahr 2018 möglich sein, zusätzlich zum 31. März 2018 Projektanträge zu stellen. Dafür werden rund 95.000 Euro reserviert. Dieser Termin gilt nur für Projekte, die zum 30. September 2017 noch nicht reif für eine Beantragung waren und im zweiten Halbjahr 2018 umgesetzt werden sollen.
Weitere Informationen
Die Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung 2018 sowie Informationen und Hilfestellungen zu Antragstellung und Förderverfahren finden Sie unter www.leipzig.de/kulturfoerderung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.