An folgenden Schulen soll, anteilig aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen und Eigenmitteln der Stadt Leipzig, Schulsozialarbeit weiterhin umgesetzt werden:
Schule Wiederitzsch, Oberschule der Stadt Leipzig
Zur Schule 11, 04158 Leipzig
Personaleinsatz der Schulsozialarbeit mit 1,0 VzÄ
Paul-Robeson-Schule, Oberschule der Stadt Leipzig
Jungmannstraße 5, 04159 Leipzig
Personaleinsatz der Schulsozialarbeit mit 1,0 VzÄ
Wilhelm-Hauff-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Diderotstraße 37, 04159 Leipzig
Personaleinsatz der Schulsozialarbeit mit 0,8 VzÄ
Anforderungen
Die fachlichen Anforderungen an das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit basieren auf dem Förderkonzept zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) (PDF 1,2 MB). Darin finden sich Angaben zu Zielgruppen, thematischen Schwerpunkten, geeigneten Instrumenten und programmbezogenen Zielen, die an schulstandortbezogene Bedarfe und Zielstellungen anzupassen sind. Weiterhin gelten in der jeweils aktuellen Fassung die FRL Schulsozialarbeit (PDF 40 KB) und die Regelung für die Antragsteller zur Umsetzung der FRL Schulsozialarbeit (PDF 670 KB).
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einer Kooperations-und Zielvereinbarung mit der betreffenden Schule zu regeln.
Zur Sicherung der Strukturqualität der Maßnahme wird der Personaleinsatz in der Schulsozialarbeit durch eine sozialpädagogische Fachkraft/ sozialpädagogische Fachkräfte im Rahmen einer monatlichen Dienstplanung realisiert. Als Fachkraft werden Personen, die neben ihrer persönlichen Eignung über einen berufsqualifizierenden sozialpädagogischen Hochschulabschluss oder über einen diesem gleichgestellten Abschluss (zum Beispiel Diplom-Sozialpädagoge, MA Erziehungswissenschaft, Bachelor oder Master Soziale Arbeit) verfügen, verstanden.
Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsbögen, statistische Erfassungen und ähnliches) sind konzipiert und ermöglichen die Reflexion der Arbeitsabläufe. Das standardisierte Berichtswesen wird während der Projektlaufzeit vom Träger angewandt.
Zur Sicherung der Prozessqualität wird der fachliche Austausch im Rahmen bestehender Gremien (Fach-Arbeitskreis Schulsozialarbeit, Planungsraumarbeitskreise und andere) und das ständige Lernen (Fort- und Weiterbildungen) regelmäßig gewährleistet. Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.
Unterlagen und Termin
Den geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum28.05.2021, 12:00 Uhr Leistungsangebote für alle drei Standorte für die Schulsozialarbeit zusammen oder für einen einzelnen Schulstandort für die Maßnahme Schulsozialarbeit abzugeben. Angesprochen sind vornehmlich Träger, die entweder in der Schulsozialarbeit oder in der Umsetzung von Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendförderung im Sozialraum der Schule über umfangreiche Erfahrungen verfügen.
Ein Leistungsangebot für die Schule beinhaltet ein entsprechendes Konzept für das Schuljahr 2021/22 unter Beachtung der Gliederungsvorgaben (DOC 46 KB) und ein dementsprechendes Finanzierungskonzept zunächst vom 01.08. bis 31.12.2021. Einzureichen sind die Unterlagen im verschlossenen Umschlag und darauf angebrachten Sichtvermerk "Ausschreibung Schulsozialarbeit 2021" an:
Stadt Leipzig
Amt für Schule
Abteilung Bildung
Sachgebiet Bildungsmanagement
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen die Dokumente auch als PDF auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick) bei.
Nach inhaltlicher Bewertung der Angebote und nach Bewilligung der Fördermittel werden dem ausgewählten Träger Abschlags- bzw. Zuwendungsbescheide nach § 74 SGB VIII und auf Grundlage des Zuwendungsbescheids des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen als Bewilligungsbehörde für den Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen ausgestellt.
Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet Frau Weiße:
E-Mail: susanne.weisse@leipzig.de
Telefon: 0341 123-1227