An folgenden Schulen soll, anteilig aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen und Eigenmitteln der Stadt Leipzig, Schulsozialarbeit neu eingerichtet werden:
- Schule Miltitz, Grundschule der Stadt Leipzig
Großmiltitzer Straße 4, 04277 Leipzig - Schule Holzhausen, Grundschule der Stadt Leipzig
Stötteritzer Landstraße 21, 04288 Leipzig - Marienbrunner Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
An der Märchenwiese 49, 04277 Leipzig
Anforderungen
Die fachlichen Anforderungen an das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit basieren auf dem Förderkonzept zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (PDF 1,2 MB) (Schulsozialarbeit) im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit). Darin finden sich Angaben zu Zielgruppen, thematischen Schwerpunkten, geeigneten Instrumenten und programmbezogenen Zielen, die an schulstandortbezogene Bedarfe und Zielstellungen anzupassen sind. Weiterhin gelten in der jeweils aktuellen Fassung die FRL Schulsozialarbeit (PDF 40 KB) und die Regelung für die Antragsteller zur Umsetzung der FRL Schulsozialarbeit (PDF 670 KB).
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einer Kooperations- und Zielvereinbarung mit der jeweiligen Schule zu regeln.
Zur Sicherung der Strukturqualität der Maßnahme wird der Personaleinsatz in der Schulsozialarbeit durch eine sozialpädagogische Fachkraft (zu 0,8 VzÄ) im Rahmen einer monatlichen Dienstplanung realisiert. Als Fachkraft werden Personen, die neben ihrer persönlichen Eignung über einen berufsqualifizierenden sozialpädagogischen Hochschulabschluss oder über einen diesem gleichgestellten Abschluss (zum Beispiel Dipl.-Sozialpädagoge, MA Erziehungswissenschaft, Bachelor oder Master Soziale Arbeit) verfügen, verstanden. Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsbögen, statistische Erfassungen, et cetera) sind konzipiert und ermöglichen die Reflexion der Arbeitsabläufe. Das standardisierte Berichtswesen wird während der Projektlaufzeit vom Träger angewandt.
Zur Sicherung der Prozessqualität wird der fachliche Austausch im Rahmen bestehender Gremien (Arbeitskreis Schulsozialarbeit, Planungsraumarbeitskreise und andere) und das ständige Lernen (Fort- und Weiterbildungen) regelmäßig gewährleistet. Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.
Unterlagen und Termin
Den geeigneten Freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 03.06.2019, 12:00 Uhr Leistungsangebote für Schulsozialarbeit abzugeben. Angesprochen sind vornehmlich Träger, die sowohl in der Schulsozialarbeit als auch im jeweiligen Sozialraum über umfangreiche Erfahrungen verfügen.
Ein Leistungsangebot beinhaltet für jede Schule ein entsprechendes Konzept für das Schuljahr 2019/20 unter Beachtung der Gliederungsvorgaben (PDF 147 KB) und ein dementsprechendes Finanzierungskonzept zunächst vom 01.08. - 31.12.2019. Einzureichen sind die Unterlagen im verschlossenen Umschlag und darauf angebrachten Sichtvermerk "Etablierung von Schulsozialarbeit 2019" an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abteilung Bildung
Sachgebiet Bildungsmanagement
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen die Dokumente auch als PDF auf einem geeigneten Datenträger (CD, DVD) bei.
Nach inhaltlicher Bewertung der Angebote und nach Bewilligung der Fördermittel werden den ausgewählten Trägern Abschlags- beziehungsweise Zuwendungsbescheide nach § 74 SGB VIII und auf Grundlage des Zuwendungsbescheids des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen als Bewilligungsbehörde für den Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen ausgestellt.
Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet Frau Klöter
E-Mail: cornelia.kloeter@leipzig.de
Telefon: 0341 123-1030