Folgende Schulen sind von der Ausschreibung betroffen:
- 157. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Hans-Driesch-Straße 41, 04179 Leipzig - 9. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Gersterstraße 74, 04279 Leipzig - Adam-Friedrich-Oeser-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Geibelstraße 74, 04129 Leipzig - Erich-Zeigner-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Erich-Zeigner-Allee 24-26, 04229 Leipzig - Franz-Mehring-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Gletschersteinstraße 9, 04299 Leipzig - Kurt-Masur-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Scharnhorststraße 24, 04275 Leipzig - Schule Connewitz, Grundschule der Stadt Leipzig
Zwenkauer Straße 35, 04277 Leipzig
Anforderungen
Die fachlichen Anforderungen an das Leistungsangebot der Schulsozialarbeit basieren auf dem Förderkonzept zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit). Darin finden sich Angaben zu Zielgruppen, thematischen Schwerpunkten, geeigneten Instrumenten und programmbezogenen Zielen, die an schulstandortbezogene Bedarfe und Zielstellungen anzupassen sind. Weiterhin gelten in der jeweils aktuellen Fassung die FRL Schulsozialarbeit und die Regelung für die Antragsteller zur Umsetzung der FRL Schulsozialarbeit.
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einer Kooperations- und Zielvereinbarung mit der jeweiligen Schule zu regeln.
Zur Sicherung der Strukturqualität der Maßnahme wird der Personaleinsatz in der Schulsozialarbeit durch eine sozialpädagogische Fachkraft (zu 0,8 Vollzeitäquivalent) im Rahmen einer monatlichen Dienstplanung realisiert. Als Fachkraft werden Personen verstanden, die neben ihrer persönlichen Eignung über einen berufsqualifizierenden sozialpädagogischen Hochschulabschluss oder über einen diesem gleichgestellten Abschluss (zum Beispiel Diplom-Sozialpädagoge, MA Erziehungswissenschaft, Bachelor oder Master Soziale Arbeit) verfügen. Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsbögen, statistische Erfassungen und ähnliches) sind konzipiert und ermöglichen die Reflexion der Arbeitsabläufe. Das standardisierte Berichtswesen wird während der Projektlaufzeit vom Träger angewandt.
Zur Sicherung der Prozessqualität wird der fachliche Austausch im Rahmen bestehender Gremien (AK Schulsozialarbeit, Planungsraumarbeitskreise und andere) und das ständige Lernen (Fort- und Weiterbildungen) regelmäßig gewährleistet. Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.
Bewerbung
Den geeigneten Freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 20.07.2018, 12 Uhr Leistungsangebote für Schulsozialarbeit abzugeben. Angesprochen sind vornehmlich Träger, die sowohl in der Schulsozialarbeit als auch im jeweiligen Sozialraum über umfangreiche Erfahrungen verfügen. Ein Leistungsangebot beinhaltet für jede Schule ein entsprechendes Konzept für das Schuljahr 2018/19 unter Beachtung der Gliederungsvorgaben (PDF 424 KB) und ein dementsprechendes Finanzierungskonzept zunächst vom 01.08. bis 31.12.2018.
Einzureichen sind die Unterlagen im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachten Sichtvermerk "Etablierung von Schulsozialarbeit 2017" an:
Stadt Leipzig
Amt für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Bildung
Sachgebiet Bildungsmanagement
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen die Dokumente auch als PDF auf einem geeigneten Datenträger (CD, DVD) bei. Nach inhaltlicher Bewertung der Angebote und nach Bewilligung der Fördermittel werden den ausgewählten Trägern Abschlags- beziehungsweise Zuwendungsbescheide nach § 74 SGB VIII und auf Grundlage des Zuwendungsbescheids des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen als Bewilligungsbehörde für den Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen ausgestellt.
Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantworten Frau Klöter (cornelia.kloeter@leipzig.de, 0341 123-1030) und Frau Weiße (susanne.weiße@leipzig.de, 0341 123-1227).