Ob Musik, Film, Tanz, Theater oder bildende Kunst - wie Ihre Kultur Kollaboration aussieht, entscheiden Sie gemeinsam mit ihrem Kulturpartner, unabhängig davon, ob es sich um eine/-n Einzelkünstler/-in oder eine Kultureinrichtung handelt. Gemeinsam mit Ihrem Kulturpartner bewerben Sie sich für die Teilnahme im Programm "Kultur Kollaborateure!" und erhalten die Gelegenheit, mit einem Budget bis 2.800 Euro (Schulen) beziehungsweise bis 1.800 Euro (Kindergärten und Horte) an Ihrer künstlerischen Idee und deren Umsetzung zu arbeiten.
Im Rahmen von zwei Netzwerktreffen erfahren Sie zudem mehr über geeignete Herangehensweisen für gelungene Kollaborationen und können diese auf Ihr Projekt übertragen. Koordiniert wird das Programm vom Kulturamt der Stadt Leipzig in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig. Die Finanzierung erfolgt durch das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst1 und das Kulturamt der Stadt Leipzig. Eine Weiterführung des Programms wird angestrebt.
Sie möchten am Programm "Kultur Kollaborateure!" teilnehmen? Lesen Sie mehr zu den Teilnahmebedingungen und bewerben Sie sich gemeinsam mit einem Kulturpartner Ihrer Wahl bis zum 08. März 2019.
Zeitplan
- Bis 8. März 2019: Einsendung der Bewerbung
- Bis 15. April 2019: Auswahl der Kooperationen für das Programm und Information an die Bewerber
- voraussichtlich 22. Mai 2019: erste Netzwerkveranstaltung Schulen, anschließend Vorbereitung der Projektarbeit Schulen
- voraussichtlich 12. Juni 2019: erste Netzwerkveranstaltung Kindergärten und Horte, anschließend Beginn der Projektarbeit
- Juli - August 2019: Sommerferien
- September - November 2019: Beginn der Projektarbeit Schulen
- voraussichtlich 13. November 2019: zweite Netzwerkveranstaltung Kindergärten und Horte
- voraussichtlich 11. Dezember 2019: zweite Netzwerkveranstaltung Schulen
- November/ Dezember 2019: Präsentationen der Einzelprojekte
- Dezember 2019/ Januar 2020: Erstellung der Berichte aus den Projekten
Teilnahmebedingungen "Kultur Kollaborateure! Nachhaltiges Netzwerk Kultur, Schule und KiTa"
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Kindergärten, Horte und Schulen
- Ihre Einrichtung befindet sich in Leipzig.
- Ihre Einrichtung möchte an einem mehrmonatigen Kooperationsprojekt mit einem Kulturpartner teilnehmen. Hierbei kann es sich um Einzelkünstler/-innen, freie Träger oder städtische Kultureinrichtungen aller künstlerischen Sparten handeln.
- Ihre Einrichtung benennt für die Projektdurchführung eine verantwortliche Person und eine Vertretung im Krankheitsfall und stellt sicher, dass diese Person das Vorhaben angemessen durchführen kann.
- Ihre Einrichtung hat Interesse an einem Austausch hinsichtlich Ihrer Kooperationserfahrungen mit anderen Partnern im Netzwerk und wird in diesem Zuge mit einer stellvertretenden Person an zwei Netzwerkveranstaltungen teilnehmen.
- Kollegium und Einrichtungsleitung unterstützen das Vorhaben.
Weitere Teilnahmevoraussetzungen für Schulen
- Sie möchten eine Klasse, eine klassenübergreifende Gruppe oder die ganze Schule an dem Projekt beteiligen.
- Sie stellen neben der Lehrkraft auch eine Schülervertretung für die zwei Netzwerkveranstaltungen frei.
Weitere Teilnahmevoraussetzungen für Kindergärten
- Sie möchten eine Gruppe von Kindern ab 4 Jahren an dem Projekt beteiligen.
Teilnahmebedingungen für Kulturpartner
- Sie verfügen bereits über Erfahrungen in der kulturellen Kinder- und Jugendarbeit.
- Sie erstellen am Ende des Projekts einen Sachbericht, der Ihre Kollaboration dokumentiert.
- Sie sorgen für eine ordnungsgemäße Abrechnung aller Projektausgaben.
Bewerbung
Wenn Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen, können Sie sich mit Zusendung beiliegenden Interessenbekundung (siehe "Download") für das Programm "Kultur Kollaborateure!" bewerben.
Bitte richten Sie Ihre Interessenbekundung bis zum 08.03.2019 per E-Mail an kulturamt@leipzig.de.
Für Rückfragen können Sie sich wenden an:
Wiebke Pranz
Kulturamt Stadt Leipzig / Abteilung Kulturförderung / Bereich Kulturelle Bildung
Telefon: 0341 123-4239
E-Mail: wiebke.pranz@leipzig.de
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.