Die Bundesregierung unterstützt auf vielfältige Weise deutsche Unternehmen und Banken bei ihren Auslandsaktivitäten. Damit trägt sie zur wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung in den Zielländern bei. Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gestärkt.
Zentrale Förderinstrumente
Zu den zentralen Förderinstrumenten gehören die Exportkredit- und Investitionsgarantien. Exportkreditgarantien schützen deutsche Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausausfällen oder Vermögensverlusten. Investitionsgarantien schützen Investoren vor politischen Risiken.
Exportkreditgarantien
Mit Exportkreditgarantien (sogenannten Hermesdeckungen) hat die Bundesregierung 2016 Lieferungen und Leistungen deutscher Exporteure im Wert von 20,6 Milliarden Euro abgesichert. Mehrheitlich beantragen kleine und mittelständische Unternehmen Exportkreditgarantien des Bundes. Über 80 Prozent der neu in Deckung genommenen Geschäfte betrafen Lieferungen und Leistungen in Schwellen- und Entwicklungsländer. Im Ländervergleich der vergebenen Hermesdeckungen steht Russland mit 3,8 Milliarden Euro an der Spitze, gefolgt von Ägypten mit 3,3 Milliarden Euro und den Vereinigten Staaten mit 2,0 Milliarden Euro. Die Exportkreditgarantien erzielten 2016 einen ungewöhnlich hohen Jahresüberschuss von 1.184 Millionen Euro, der vollständig dem Bundeshaushalt zugeführt wurde. Grund dafür sind Sondereffekte wie Umschuldungen und die Rückführung von Altschulden.
Für eine Reihe von Ländern hat der Bund 2016 die Deckungsmöglichkeiten deutlich ausgeweitet. Nach Abschluss der Nuklearvereinbarung mit dem Iran können auch wieder Irangeschäfte mit Hermesdeckungen abgesichert werden. Die bestehenden Deckungsmöglichkeiten für Russland hat der Bund trotz der weiterhin bestehenden Sanktionen beibehalten.
Investitionsgarantien
Im Bereich der Investitionsgarantien hat der Bund Deckungen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro für 72 Projekte in 22 Ländern übernommen. Wesentliche Anlageländer waren Russland, gefolgt von China, Indien, der Türkei sowie Indonesien. Aber auch Investitionen in seltener nachgefragten Ländern wie dem Iran, Honduras und Marokko hat der Bund abgesichert. Unverändert haben 2016 auch kleine und mittlere Unternehmen dieses Außenwirtschaftsförderinstrument genutzt, darunter einige zum ersten Mal.
Jahresberichte zu den Exportkredit- und Investitionsgarantien 2016
Die Jahresberichte zu den Exportkredit- und Investitionsgarantien 2016 mit detaillierten Angaben werden derzeit erstellt und turnusgemäß im Frühjahr 2017 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Exportkredit- und Investitionsgarantien finden Sie unter www.agaportal.de.