Grund dafür sind die niedrigen Inzidenzwerte in Leipzig und Umgebung. Es gilt das Gebot, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu städtischen Mitarbeitern oder anderen Bürgerinnen und Bürgern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere in Fahrstühlen und engen Treppenfluren. Die Beschilderung in den Liegenschaften wird in den nächsten Tagen entsprechend angepasst.
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