Ab Januar 2012 gelten neue Hartz IV-Regelbedarfe. Den erhöhten Regelbedarf zahlt das Jobcenter automatisch aus.
Ab dem 1. Januar 2012 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV). So erhöht sich beispielsweise der Regelbedarf für alleinstehende Personen ab Jahresbeginn von monatlich 364 Euro auf 374 Euro.
Für Paar/Bedarfsgemeinschaften pro Person jeweils um neun auf jeweils 337 Euro. Angehoben werden auch die Zahlungen für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren um vier auf 219 Euro sowie für erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern um acht auf 299 Euro. Die Leistungen für 6- bis 13-Jährige, 251 Euro sowie 287 Euro für 14- bis 17-Jährige bleiben unverändert.
Die Bundesagentur für Arbeit hat sichergestellt, dass ab dem kommenden Jahr die erhöhten Regelbedarfe mit der zum 31. Dezember 2011 fälligen Leistungen für Januar 2012 automatisch an die Leistungsberechtigten überwiesen werden. Eine gesonderte Vorsprache der Menschen ist nicht erforderlich.
Die Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.
Aus technischen Gründen ist eine automatische Anpassung bei dem Mehrbedarf für die dezentrale Warmwassererzeugung nicht möglich. Damit davon betroffenen Leistungsbeziehern keine Nachteile entstehen, werden derzeit die erforderlichen Anpassungen durch die Jobcenter vor Ort vorgenommen.
Quelle: Agentur für Arbeit Leipzig)+++
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