Baubürgermeister Martin zur Nedden informierte die Dienstberatung des Oberbürgermeisters darüber, dass die Planänderung im vereinfachten Verfahren öffentlich ausgelegt werden soll. Der genaue Termin der Auslegung wird noch bekannt gegeben.
Die Änderung betrifft den rund 0,2 Hektar großen nördlichen Teil des Plangebietes. Änderungsanlass ist die Absicht des Grundstückseigentümers, die hier befindlichen bebaubaren Grundstücke für den Bau von Einfamilienhäusern zu veräußern. Im geltenden Bebauungsplan sind die noch unbebauten Grundstücke als Mischgebiet festgesetzt, in dem Geschosswohnungsbau sowie Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen möglich sind.
Dafür besteht angesichts der heutigen Marktlage an dieser Stelle jedoch kein Bedarf. Die Änderung ermöglicht den Bau von maximal zweigeschossigen Einfamilienhäusern entlang der Brandiser Straße. Damit wird die bereits überwiegend aus Einzelhäusern bestehende bauliche Struktur südlich dieser Straße aufgegriffen.
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