Für ein rund einen halben Hektar großes Areal im Zentrum der Leipziger Innenstadt, dem Burgplatz, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die entsprechende Vorlage zum Aufstellungsbeschluss wird im Februar in die Ratsversammlung eingebracht.
Im Jahre 1997 wurde für die zwischen Burgplatz, Burgstraße, Schloßgasse und Merkurhaus gelegenen privaten Grundstücke eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben Burgplatzpassage erteilt. Gegenstand der Baugenehmigung war die Errichtung eines Geschäftszentrums mit Hotel, Einzelhandelsnutzung, Restaurantbetrieb und Tiefgarage. Mit der Realisierung des Vorhabens war seitens der Stadt die Erwartung bzw. Gewissheit verbunden, hinsichtlich der stadtstrukturellen und raumbildenden Lage des Grundstückes am Burgplatz zeitnah eine Baulücke im Gefüge der Innenstadt schließen zu können, um die historischen Baufluchten unter Wiederherstellung der Schloßgasse als ehemals öffentlich zugänglicher Passage mit Anbindung an den Burgplatz neu entstehen zu lassen.
Die Baugrube für das Vorhaben wurde zusammen mit der Baugrube für das bereits seit über zehn Jahren fertiggestellte Vorhaben Tiefgarage Burgplatz ausgehoben. Eine Realisierung des Vorhabens Burgplatzpassage ist seitdem aber nicht erfolgt. Die derzeitige alleinige Grundstückseigentümerin die Londoner AMEC/KIG hatte dies aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bislang ausgeschlossen.
Ernsthafte wiederholte Bemühungen und signalisiertes Entgegenkommen seitens der Stadt, diesen Zustand im Einvernehmen mit den Eigentümern zu verändern, sind bisher gescheitert. Mehrfach wurde AMEC vergeblich schriftlich aufgefordert, sich hinsichtlich der Perspektiven für den Bereich der Baugrube am Burgplatz verbindlich zu äußern. Mit dem Bebauungsplan sollen deshalb jetzt die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine geordnete Entwicklung des Burgplatzes sowie die qualitätsvolle Umsetzung der Pläne umsetzen zu können.
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