Für die Errichtung eines Parkhauses mit Hubschrauberlandeplatz durch das Evangelische Diakonissenkrankenhaus Leipzig sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Auf Vorschlag von Baubürgermeister Martin zur Nedden votierte die Dienstberatung des Oberbürgermeisters für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Endgültig entscheidet die Ratsversammlung im Dezember über die Vorlage.
Das Parkhaus soll im Bereich der ehemaligen Gärtnerei des Lindenauer Friedhofs westlich des Krankenhausgeländes entstehen. Es ist konzipiert für rund 90 Stellplätze. Der auf dem Dach vorgesehene Hubschrauberlandeplatz soll für rund 200 Flugbewegungen pro Jahr ausgelegt werden. Dieses Projekt hat große Bedeutung für die weitere Entwicklung des Diakonissenkrankenhauses, das bereits heute eines der wichtigsten Unfallkrankenhäuser der Stadt Leipzig und ein Schwerpunkt der ambulanten Behandlung von Arbeitsunfällen ist.
Das Areal der ehemaligen Friedhofsgärtnerei wird seit längerer Zeit als Hubschrauberlandeplatz für Notfälle genutzt jährlich finden hier etwa 60 Flugbewegungen statt. Wegen der benachbarten Gebäude und Bäume können die Hubschrauber bislang nur senkrecht an- und abfliegen. Die seit etwa zwei Jahren geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Hubschrauberlandeplätze schreibt aber vor, dass An- und Abflüge hindernisfrei bei einer minimalen Steigleistung von 4,5 Prozent, d.h. grundsätzlich im Schrägflug möglich sein sollen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der vom Krankenhaus geplanten Zunahme der Flugbewegungen auf 200 pro Jahr muss der neue Landeplatz etwa 10 Meter über Terrain angeordnet werden. Die Kombination mit einem Parkhaus behebt zugleich das derzeitige Defizit an PKW-Stellplätzen im Krankenhausbereich. text
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