Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 219 "Wohngebiet am Heidegraben" hatte im Oktober/November 2008 öffentlich ausgelegen. Im Ergebnis der Beteiligung wurden die Inhalte des Planentwurfs geändert.
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 10.07.2013 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Nordwest, im Ortsteil Lützschena-Stahmeln zwischen Hallesche Straße und Quasnitzer Höhe (entsprechend kartenmäßiger Darstellung). Der Bebauungsplan ist die Voraussetzung dafür, das dort ein neues Wohngebiet entstehen kann. Mit der Änderung des Planentwurfs ist die bisher vorgesehene Bebauung westlich des Heidegrabens weggefallen und das Baugebiet auf der östlichen Seite des Heidegrabens neu geordnet worden.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 03.09.2013 bis 02.10.2013 im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4 - 6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, vor dem Zimmer 499, während der Dienststunden
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Weiterhin ist das Schallgutachten zum Bebauungsplan als umweltbezogene Information verfügbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ihre Stellungnahmen
Ihre Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 219 können Sie hier bis zum 02.10.2013 über das Online-Formular vorbringen.
Hinweis
Die hier gezeigten Pläne dienen lediglich zur Information und sind nicht rechtsverbindlich. Bitte informieren Sie sich zu den gesamten Auslegungsunterlagen im Neuen Rathaus, Stadtplanungsamt, Zimmer 499/498.