Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 20.04.2016 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 236 "Radefelder Allee Südost" gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Mit der Planung soll eine künftige Erweiterung des Porsche-Werkes im Nordwesten von Leipzig ermöglicht werden.
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 9/16 vom 7. Mai 2016
Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Nordwest, im Ortsteil Lützschena-Stahmeln zwischen Neue Hallesche Straße (B6), Hugo-Junkers-Straße und Radefelder Allee (entsprechend kartenmäßiger Darstellung).
Zur vollständigen Kompensation der geplanten baulichen Eingriffe sind außerhalb des Plangebietes Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen als extensive Ackernutzung auf dem Flurstück Nr. 143 der Gemarkung Gundorf (2,7 ha) und dem Flurstück Nr. 693 (Teilfläche 3,3 ha) der Gemarkung Stahmeln sowie zur Herstellung von Gebüschstrukturen und Säumen auf den Flurstücken Nr. 211/1 (Teilfläche), 205 (Teilfläche) und 204 (Teilfläche) zusammen 1,4 ha der Gemarkung Lindenthal.
Öffentliche Auslegung vom 18.05. bis 17.06.2016
Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 18.05. bis 17.06.2016 im Neuen Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Auslegungsort
Neues Rathaus, 4. Obergeschoss
Auslegungsbereich vor den Zimmern 499 bis 496
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
Sprechzeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Ihre Stellungnahme
Bis zum 17.06.2016 können Sie Ihre Stellungnahme zum Planentwurf über unser Online-Formular abgeben.
Außerdem sind folgende umweltbezogene Stellungnahmen, Untersuchungen und Gutachten verfügbar
- Stellungnahmen von Behörden, Umweltverbänden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- Protokoll der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerforum) vom 05.02.2015
- Umweltbericht zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
- Grünordnungsplan (GOP) zur Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Plangebiet sowie zur Darlegung von Maßnahmen zur Verwirklichung der örtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Eingriff-Ausgleichsbilanz)
- Artenschutzrechtliche Prüfung zu den Veränderungen der Gestalt und der Nutzung der Fläche hinsichtlich der geschützten Arten
- Artenschutzrechtliche Prüfung der externen Kompensationsmaßnahmen zur naturschutzrechtlichen Prüfung der Ausgleichsmaßnahmen
- FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung zum "Leipziger Auensystem" und zum Gebiet "Brösen Glesien und Tannenwald" und SPA-Verträglichkeits-Vorprüfung zum Gebiet "Leipziger Auwald": Ausgedehnte Flächen südlich und nordöstlich des Plangebietes gehören zum FFH-Schutzgebiet (Flora/Fauna/Habitiat - europäisches Schutzgebiet für Natur und Landschaft) und der Bereich "Leipziger Auwald" zum Europäische Vogelschutzgebiet (SPA = Special Protected Area), weshalb Vorhaben auf ihre Verträglichkeit mit den für diese Gebiete festgelegten Erhaltungszielen untersucht werden müssen (Erheblichkeitsabschätzung).
- Geotechnischer Bericht zur Beurteilung der Baugrund- und Gründungsverhältnisse
- Fachgutachten Entwässerung zur Ableitung von Oberflächenwasser (Versickerungsbecken)
- Klimatologische Untersuchung zum Schutzgut Klima
- Stellungnahme zur Luftreinhaltung bezüglich der lufthygienischen Auswirkungen
- Schallschutzgutachten zur Ermittlung der schalltechnischen Vorbelastung und der zu erwartenden Geräuschgesamtbelastung sowie Geräuschkontingentierung
- Verkehrsgutachten zur Erschließung des Gebietes
- Verkehrslärmuntersuchung und Beurteilung der Schutzanspruchsituation für die Siedlungsbereiche 1 - 5 in Lützschena-Stahmeln in Bezug auf den Nachtzeitraum
Mit umweltbezogenen Informationen zu Auswirkungen der Planung auf:
- Boden (Bodenbeschaffenheit, Bodenfunktionen)
- Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Versickerung)
- Klima/Luft (Emissionsauswirkungen, Kaltluftentstehung)
- Biologische Vielfalt (Lebensräume und Nahrungshabitate geschützter Arten wie Steinmieren-Eichen-Hainbuchenwald, Vogelarten z. B. Feldlerche, Wiesenschafstelze, Neuntöter, Grauammer, Fledermausarten, Kammmolch, Zaun- und Waldeidechsen)
- Pflanzen/Tiere (natürliche Entwicklungsräume)
- Landschaft (Landschaftsbild, Überformung)
- Menschen (Lärm)
- Kulturgüter (archäologische Zeugnisse)
sowie zu:
- bau- und nutzungsbedingte Auswirkungen
- Immissionsschutz (Gewerbe- und Verkehrslärm)
- Grundwasser, Niederschlagswasser (Versickerung)
- Bodenschutz, Versiegelung, Altlasten
- Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, externe Ausgleichsflächen
- Archäologische Relevanz (Dorfwüstung)
- Geologie (Baugrund, Hydrologie)
- Verkehrserschließung
- Klimatologische und lufthygienische Auswirkungen
Hinweis: Die hier gezeigten Pläne und Unterlagen sind nicht rechtsverbindlich, sie dienen nur zur Information. Informieren Sie sich zu den gesamten Auslegungsunterlagen im Neuen Rathaus, Zimmer 498.