Ihre Stellungnahme zur Planung zum Bebauungsplan Nr. 333 Solarpark Nord und zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. E-130 Businesspark können Sie online bis zum 05.12.2012 über das Online-Formular vorbringen.
Hinweis
Die hier gezeigten Pläne dienen lediglich zur Information und sind nicht rechtsverbindlich.
Städtebauliches Konzept - Kurzbeschreibung
Die ehemalige Gemeinde Wiederitzsch hatte für das Plangebiet den Bebauungsplan "Businesspark" aufgestellt. Bisher erfolgte jedoch noch keine bauliche Entwicklung. Der heutige Eigentümer der Fläche hat die besondere Grundstückssituation und die aktuelle Energiepolitik zum Anlass genommen und ein Konzept zur Errichtung eines Solarparks entwickelt. Weil das Vorhaben nicht mit der vorhandenen Planung umsetzbar ist, soll der Bebauungsplan Nr. E-130 "Businesspark" aufgehoben werden. Gleichzeitig soll mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 333 die Fläche neu beplant werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet die Entwicklung einer 8,2 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage mit entsprechenden Kleingebäuden für die technische Infrastruktur. Nutzungsbezogen gliedert sich das Plangebiet in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solar, in private Verkehrs-, Grün- und Ausgleichsflächen. Bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird zur Realisierung des Vorhabens ein Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet sowie ein Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Leipzig und dem Vorhabenträger abgeschlossen.
Das Vorhaben ist wie folgt beschrieben:
Die Photovoltaik-Freiflächenanlage ist mit einer Leistung von 4,5 MWp (Abkürzung für Megawatt Peak, Einheit der elektrischen Leistung von Solarzellen) vorgesehen. Innerhalb dieser Fläche befinden sich auch zweckgebundene Nebenanlagen, wie vier Wechselrichterstationen und eine Übergabestation. Die Gestelle für die Solarmodule werden auf Rammfundamenten (Rammtiefe ca. 1,5 m) montiert. Zur Verwendung kommen Solarmodule mit einer Leistung von 250 W je Modul. Der von den Modulen produzierte Gleichstrom wird in Geräteanschlusskästen je 100 kWp gesammelt. Anschließend wird er gesammelte Gleichstrom zu den zentralen Wechselrichtern geführt. Diese Wechselrichter haben eine Leistung von bis 1200 kWp je nach Auslegung und werden auf dem Gelände installiert, um die Leistungsverluste möglichst gering zu halten. Der Wechselstrom wird von dort aus mit dickeren Kabelquerschnitten zu der Übergabestationen zugeführt, die im Norden der Anlage geplant ist. Von dort aus führen unterirdische Kabel an den Übergabepunkt des Netzbetreibers. Hier wird der produzierte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Verkehrserschließung und Grünordnung
Eine Einfriedung der gesamten Anlage soll bis zu einer Höhe von 2,0 m hergestellt werden. Verkehrsseitig ist das Gebiet bereits ausreichend über die Zschortauer Straße erschlossen. Für den Betrieb und die Wartung der Anlage soll die Zufahrt an der Zschortauer Straße sowie eine neu zu bauende innere Erschließungsstraße genutzt werden. Eine komplette Umfahrung ermöglicht den Zugang zu allen Bereichen des Plangebietes und gewährleistet den geforderten Brandschutz. Außerdem erhält die Feuerwehr aufgrund des vorhandenen Unterflurhydranten an der Buchenwaldstraße eine separate Einfahrt. Die im Bebauungsplan festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen ergeben ein vielfältiges Mosaik an Grünstrukturen mit verschiedensten Lebensraumfunktionen. Dabei sind der Erhalt und die Pflege des vorhandenen geschützten Biotops (Streuobstwiese) von besonderer Bedeutung. Die vorwiegend sehr alten Obstgehölze sind durch fachgerechte Schnittmaßnahmen regelmäßig zu pflegen. Außerdem wird die Streuobstwiese durch Pflanzungen nach Westen erweitert. Ein vorhandener, relativ kleinflächiger Eschenahorn-Bestand (fremdländisches Gehölz) soll im Zuge von mehreren Pflegegängen mittelfristig in einen heimischen Gehölzbestand umgewandelt werden. Zu den angrenzenden Wohngebieten soll der geplante Solarpark mit einem Gehölzstreifen abgeschirmt werden (Sichtschutzfunktion). Um eine Verschattung der Photovoltaik-Module zu vermeiden, sind die Gehölze regelmäßig bei einer Höhe über 8 m bzw. 5 m zu verschneiden. Innerhalb dieses Grünstreifens verläuft ein Weg, der an das Straßen- und Wegenetz der benachbarten Wohngebiete anbindet und öffentlich zugänglich ist.
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