Der Bebauungsplan Nr. 40.3 "Gewerbegebiet Heiterblick" soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.
Der Änderungsbereich befindet sich in Leipzig-Ost, im Ortsteil Heiterblick zwischen Torgauer Straße und Penckstraße (siehe Karte). Ziel der 3. Änderung ist es, die Erweiterung der im Geltungsbereich vorhandenen baulichen Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden planungsrechtlich zu sichern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stadt ihrer Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden entsprechen kann.
Auslegung vom 29.09. bis 28.10.2015
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplan und die Begründung werden vom 29.09. bis 28.10.2015 im Neuen Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Ort und Sprechzeiten
Neues Rathaus
Stadtplanungsamt vor dem Zimmer 498
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Ihre Stellungnahme
Bis zum 28. Oktober 2015 können Sie Ihre Stellungnahme zur Änderung des Bebauungsplans über unser Online-Formular abgeben.
Hinweis: Die hier gezeigten Pläne und Unterlagen sind nicht rechtsverbindlich, sie dienen nur zur Information. Informieren Sie sich zu den gesamten Auslegungsunterlagen im Neuen Rathaus, Zimmer 498.