Der Mietspiegel dient Mietern und Vermietern, sich über die ortsübliche Miete zu informieren und hat sich über Jahre hinweg bewährt.
Für die Befragung wurden die Mieter mittels einer Zufallsstichprobe aus dem Leipziger Einwohnermelderegister (gemäß § 34 Bundesmeldegesetz) ausgewählt. Auch die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft und die Wohnungsgenossenschaften werden zu Wohnungen aus ihrem Bestand befragt.
Traditionell wird die Befragung über Interviewer angeboten. Die Befragung durch geschulte und zum Datenschutz verpflichtete Interviewer wird in den Monaten Februar bis April 2016 stattfinden. Erstmalig wird die Befragung auch online unter Verwendung eines Pseudonyms möglich sein.