Die Meldung ist auch in elektronischer Form möglich. Die dazu notwendige Software kann unter www.rehadat-elan.de herunter geladen werden. Das Programm vereinfacht den Aufwand für die Meldung und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe.
Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Die Höhe beträgt abhängig von der Betriebsgröße je unbesetzten Pflichtplatz monatlich zwischen 115 und 290 Euro.
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt.
Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de -> Unternehmen -> Rechtsgrundlagen > Schwerbehindertenrecht.
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