Alleinstehende oder alleinerziehende Menschen beispielsweise erhalten 432 Euro monatlich, Jugendliche 328 Euro und Kinder ab sieben Jahren 308 Euro. Mit der Anhebung erhöhen sich auch die eventuell gewährten Mehr- und Sonderbedarfe.
Automatische Anpassung
Die Änderung wird automatisch wirksam. Es müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Im Januar 2020 werden in der Regel die neuen Beträge ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall noch eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag noch im Januar nachgezahlt.
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