Das Fax erweckt den Eindruck, als stamme es von einer offiziellen Datenschutzbehörde in Bezug auf die pflichtgemäße Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Darin enthalten ist die Aufforderung, ein beigefügtes Formular zum Datenschutz zu unterschreiben und zurückzusenden. Tatsächlich handelt es sich um ein Werbeschreiben mit einem kostenpflichtigen Vertragsabschluss auf drei Jahre (circa 500 Euro pro Jahr).
Was ist zu tun?
Empfänger der Mitteilung sollten darauf nicht reagieren und etwaige Anrufe durch die DAZ ignorieren beziehungsweise strikt ablehnen. Unterschriebene und bereits übermittelte Erklärungen sollten umgehend zurückgenommen, am besten aufgrund arglistiger Täuschung angefochten und hilfsweise fristlos gekündigt werden. Rechnungen der Datenschutzauskunft-Zentrale sollten nicht bezahlt werden beziehungsweise etwaige Forderungen nach Anfechtung und Kündigung bestritten werden. Gleichzeitig kann Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betrugs bei der nächsten Polizeidienststelle erstattet werden.
Für Rückfragen wenden sich IHK-Mitgliedsunternehmen direkt an:
Frau Phuong Thao Dinh Van
Telefon: 0341 1267-1332
E-Mail: dinhvan@leipzig.ihk.de