Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die Inhaber eines Leipzig-Passes sind. Für Schülerinnen und Schüler gilt das Angebot nur außerhalb der Ferienzeiten
Dafür können anspruchsberechtigte Eltern Kontakt zu einem der unter www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but gelisteten Unternehmen aufnehmen und einen Versorgungsvertrag abschließen. Eine dafür benötigte Kopie des Originalbescheides zur Bildung und Teilhabe kann formlos im Jobcenter bzw. Sozialamt abgefordert werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Unternehmen und dem Sozialamt bzw. Jobcenter
Ansprechpartner für Bezieher/-in von Arbeitslosengeld / Sozialgeld
Jobcenter Leipzig - Leistungen für Bildung und Teilhabe
Berliner Straße 9-13
04105 Leipzig
Telefon 0341 913-10705
Fax: 0341 58088-2323
E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
Ansprechpartner für Bezieher/-in von Wohngeld/Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII, Asylbewerberleistungen und Inhaber des Leipzig-Passes
Sozialamt - Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe
Prager Straße 21
04103 Leipzig
Telefon: 0341 123-0
Fax: 0341 123-4145
E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de