Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Anspruchsberechtigte Eltern müssen Kontakt zu einem der unter www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but gelisteten Anbieter aufnehmen und einen Versorgungsvertrag abschließen. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen Essensanbieter und Sozialamt beziehungsweise Jobcenter.
Ansprechpartner für Bezieher/-in von Arbeitslosengeld/ Sozialgeld:
Jobcenter Leipzig - Leistungen für Bildung und Teilhabe
Berliner Straße 9-13
04105 Leipzig
Telefon: 0341 913-10705
Fax: 0341 58088-2323
E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
Ansprechpartner für Bezieher/-in von Wohngeld/Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleistungen:
Sozialamt - Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe
Prager Straße 21
04103 Leipzig
Telefon: 0341 123-0
Fax: 123-4145
E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de
Kontakt für Essensanbieter
Essensanbieter, welche diese Leistungen ebenfalls erbringen wollen oder nähere Informationen benötigen, können sich an das Amt für Jugend, Familie und Bildung (Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig, Telefon: 0341 123-1289, Fax: 0341 123-1225, E-Mail: beschaffung_betrieb@leipzig.de) wenden.
Wichtig ist, dass entsprechende Kosten ausschließlich nach Bestätigung des Anbieters durch das Jugendamt übernommen werden.
Weiterhin keine Finanzierung von Ausflügen und Klassenfahrten
Anträge auf Kostenübernahme mehrtägiger Klassenfahrten und Fahrten von Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege werden weiterhin nicht bewilligt. Der Erlass individueller Ablehnungsbescheide auch für bereits vorliegende Anträge erfolgt nicht. Diese Regelung gilt für das Jobcenter Leipzig und das Sozialamt der Stadt Leipzig.
Mit Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Kultus zu Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen vom 19.03.2020 und ergänzend vom 21.04.2020 wurde angeordnet, sämtliche ein- und mehrtägigen Schulfahrten ins Ausland und im gesamten Inland abzusagen. Ausflüge und Fahrten finden somit bis Ende des Schuljahres 2019/2020 nicht statt. Von einer Erstellung individueller Ablehnungsbescheide wird im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung abgesehen.