Sabine Edner, Geschäftsführerin des Leipziger Jobcenters sagt: "Bisher haben überraschend wenige Eltern das Angebot angenommen und wir wissen nicht so recht warum. Alle, die für Ihre Kinder einen Anspruch auf die Kostenübernahme haben, sollten darüber auch Bescheid wissen. Das sind zwischen 50 und 100 Euro je Monat und Kind, die wir übernehmen können."
Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchsberechtigt auf Leistungen des Bildungspaketes sind. Das sind Berechtigte auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen.
Die Kosten werden im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen nach Eingang der Rechnung direkt an den Anbieter getragen.
Anspruchsberechtige Personen können über www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but einen Essensversorger auswählen und die tägliche Versorgung vereinbaren.
Weitere Informationen
für Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld:
Jobcenter Leipzig
E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
Telefon: 0341 913-10705
für Empfänger von Wohngeld/Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen
Sozialamt der Stadt Leipzig
E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de
Telefon: 0341 123-6501