Die nachfolgend ausgewiesenen Bildungsziele/Qualifizierungsschwerpunkte
- im
mit 77 ff SGB III finden im Jahr 2012 für den Personenkreis der Arbeitnehmer
Anwendung, die Arbeitslosengeld nach SGB II beziehen.
Hinweis für Bildungsinteressierte:
Die Vergabe der Bildungsgutscheine erfolgt nur bei Vorliegen der persönlichen
Voraussetzungen und Eignung gemäß 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit 77 SGB III.
Nach Erhalt eines Bildungsgutscheines löst der Inhaber eines Bildungsgutscheines
für die Realisierung des bewilligten Bildungszieles diesen bei einem nach 85 SGB
zertifizierten Bildungsträger seiner Wahl, in der Regel im Tagespendelbereich, vor
Beginn der Bildungsmaßnahme ein.
Informationen über die vorhandenen Bildungsangebote der Bildungsträger stehen im
Internetangebot der Agentur für Arbeit ( KURSNET ) zur Verfügung.
Hinweise für Bildungsträger : Für alle Weiterbildungsziele erfolgt die Zulassung sowohl für den Bildungsträger, als
auch für die jeweilige Maßnahme, entsprechend der "Verordnung über das Verfahren
zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie Zulassung von Trägern und
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung AZWV) vom 16.06.
2004 ".
Hinweise, Vordrucke zu diesem Verfahren finden Sie im Internet der Bundesagentur
für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de
Institutionen??Träger??Anerkennung fachkundiger Stellen.
Damit können durch das Jobcenter ausgegebene Bildungsgutscheine für
Weiterbildungen nur bei Bildungsträgern für Bildungsmaßnahmen eingelöst werden,
die sowohl eine entsprechende Zertifizierung als Träger als auch für die Maßnahme
von einer der benannten fachkundigen Stellen nachweisen können.
Bis zur Einführung der Eingabe aller zusätzlichen Angaben zu Kosten in die
Weiterbildungsdatenbank KURSNET durch den Bildungsträger ist als
Übergangsverfahren der Kurzfragebogen bei Eingang des ersten
Bildungsgutscheines für eine Maßnahme - in der Agentur für Arbeit Leipzig, G.-
Schumann-Str. 171-175, 04159 Leipzig, Team 243, (Axispassage, Aufgang B 1.
Etage, Zimmer 136) - einzureichen.
Der Kurzfragebogen ist im Internet der Bundesagentur für Arbeit abrufbar unter
www.arbeitsagentur.de
Formulare??Formulare für Institutionen??Weiterbildung.
Der Erhebungsbogen für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme im Einzelfall
(Einzelfallzulassung = Maßnahme für eine Einzelperson) ist nicht im Internet der
Bundesagentur für Arbeit abrufbar. Die Ausgabe erfolgt durch die für den Kunden
zuständige Beratungsfachkraft.
Die Agenturen für Arbeit (AA) dürfen nur noch unter den Bedingungen des 12
und gem. der Empfehlung des Anerkennungsbeirats Zulassungen im
Einzelfall (Einzelfallzulassung = Maßnahme für eine Einzelperson) nach strengem
Maßstab vornehmen. Für diese Ausnahmefälle ist die Agentur für Arbeit am Wohnort
des Kunden (SGB III/II) zuständig.
Qualifizierungsschwerpunkte Das Jobcenter Leipzig wird auch im Jahr 2012 das Instrument Förderung der
beruflichen Weiterbildung ( 77 ff SGB III i.V. mit 16 Abs. 1 SGB II) zur
Qualifizierung ihrer Kunden und damit Integration in den Arbeitsmarkt nutzen. Es
werden die vorhandenen Bildungsangebote des freien Bildungsmarktes genutzt.
Bei dieser hier vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um Schwerpunkte, die
der Arbeitsmarkt der Region vorgibt. Diese Qualifizierungsschwerpunkte
widerspiegeln nicht die Gesamtheit der möglichen Bildungsmaßnahmen.
- Weiterbildung Lager/Logistik/Transport/Verkehr
- Weiterbildung im Metallver- und bearbeitenden Gewerbe
- Weiterbildungen im Elektrobereich
- Weiterbildungen im Bereich Handwerksberufe
- Weiterbildungen im Bereich Gesundheits- und Pflegeberufe
Für das Erreichen eines anerkannten Berufsabschlusses wird sich das Jobcenter
Leipzig auf die Förderung der betrieblichen Einzelumschulung konzentrieren. Dies
hat den Vorteil, dass die Teilnehmer einen sehr konkreten Bezug zum 1.
Arbeitsmarkt haben und damit auch der Einstieg in den 1.Arbeitsmarkt
wahrscheinlicher ist.
Den Besonderheiten des Personenkreises der Arbeitslosengeld II Empfänger wird
auch im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung Rechnung getragen
werden. Die Kundengruppe ist in starkem Maße durch das Fehlen von
Berufsabschlüssen im Allgemeinen bzw. durch das Fehlen von Berufsabschlüssen,
die den aktuellen Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechen, gekennzeichnet.
Diese Defizite schränken die Möglichkeiten zur Vermittlung in den ersten
Arbeitsmarkt erheblich ein. Häufig erschweren die persönlichen Besonderheiten der
Kunden die Fortbildung und lassen zum Teil keine Abschlüsse auf
Facharbeiterniveau zu. Daher sind insbesondere Angebote im Bereich der
Teilqualifizierung sehr wichtig. Wünschenswert ist es, im Rahmen der
Teilqualifizierung gezielt Bildungsgänge anzubieten, deren erfolgreicher Abschluss
zum Erwerb von Teil- bzw. Kammerzertifikaten führt.
- Das Jobcenter Leipzig behält sich jederzeit Streichungen, Ergänzungen oder
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.