Einstimmig bei zwei Enthaltungen votierte die Ratsversammlung am 12. Dezember für die Zulassung des Bürgerbegehrens mit der Fragestellung Sind Sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100 Prozent in kommunalem Eigentum verbleiben? Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum St. Georg gGmbH, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig.
Als Termin für die Durchführung des Bürgerbegehrens wurde der ""27. Januar 2008"" festgelegt. Die Zuständigkeit des Stadtrates, über die Zulassung eines Bürgerbegehrens zu entscheiden, ist in der Sächsischen Gemeindeordnung (Paragraf 25 Abs. 3) geregelt. Bürgerbeteiligung ist die zentrale Säule der Demokratie, leitete Oberbürgermeister Burkhard Jung seine Rede vor dem Stadtrat ein. Er wünsche sich, so der OBM weiter, dass dabei nicht mit diffusen Ängsten der Bürgerinnen und Bürger gespielt werde, sondern ein sachlicher Diskurs zum Thema stattfände. Die Leipzigerinnen und Leipziger entscheiden damit über die Leistungs- und Innovationsfähigkeit der Stadt, betonte Oberbürgermeister Burkhard Jung.
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
Newsletter
Der Stadt Leipzig Newsletter bringt Ihnen die wichtigsten News des Tages aus Verwaltung, Kultur und Politik direkt und einfach in Ihr Postfach.
Mit unserem Newsletter können Sie sich so schnell und einfach über das Geschehen in Ihrer Stadt und im Rathaus auf dem Laufenden halten.
Der Newsletter wird in der Regel wochentäglich um 17:30 Uhr verschickt und setzt sich tagesaktuell aus den Meldungen zusammen, die auf Leipzig.de veröffentlicht wurden. Um sich anzumelden, tragen Sie bitte Ihre E-Mail Adresse in das Formular ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Bestätigungslink. Klicken Sie diesen dann bitte an, um Ihre Anmeldung zu bestätigen.
Für den Newsletterversand nutzen wir den Dienst CleverReach. Dabei werden die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Weitere Infos zum Datenschutz.