Bärlauch ist seit Alters her eine bekanntes Küchen- und Heilkraut. Vor allem die Blätter werden als würzige Zutat für verschiedene Gerichte zum Beispiel Dips, Kräuterbutter oder Pesto verwendet.
Vorsicht ist aber beim Sammeln geboten, denn die Pflanzen können leicht mit Maiglöckchenen, den austreibenden Blättern der Herbstzeitlosen oder den jüngeren Blättern des Aronstabs verwechselt werden. Diese Pflanzen sind giftig und es kann zu teils tödlichen Vergiftungen kommen.
Sammeln in Naturschutzgebieten oder Flächennaturdenkmalen nicht erlaubt
Grundsätzlich keine Pflanzen oder Pflanzenteile dürfen aus Naturschutzgebieten (NSG) und Flächennaturdenkmalen (FND) entnommen werden. In Leipzig gibt es auf einer Größe von insgesamt rund 400 Hektar vier Naturschutzgebiete (NSG). Dies sind 1,3 Prozent des gesamten Stadtgebietes. Im nordwestlichen Auwald liegen die NSG Burgaue und Luppeaue, im südlichen Auwald die beiden NSG Elster- und Pleiße-Auewald und Lehmlache Lauer. Eine Übersichtskarte zur Lage und Abgrenzung dieser vier im LSG Leipziger Auwald liegenden Gebiete sowie zu den Flächennaturdenkmalen der Stadt Leipzig kann im Internet auf der Seite www.leipzig.de/naturschutz eingesehen werden.
Bei gewerblicher Nutzung ist Genehmigung notwendig
Für die gewerbliche Nutzung ist in jedem Fall eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. So regelt es das Naturschutzgesetz in der sogenannten Handstraußregelung.
Die Antragstellung ist formlos beim Amt für Umweltschutz möglich:
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
Fax: 0341 123-3855
E-Mail: umweltschutz@leipzig.de