Mit der Richtlinie "Coronahilfe für von Kurzarbeit betroffene Ausbildungsbetriebe" verfügt der Freistaat Sachsen seit dem 22. April 2020 über ein vergleichbares Instrument. Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht begrüßt ausdrücklich, dass das zuständige Ministerium die Eckpunkte des Leipziger Programms aufgenommen hat und in dem sächsischen Programm umsetzt. Damit erhalten nun alle betroffenen Unternehmen Sachsens einen sechswöchigen Zuschuss zur Überbrückung des Zeitraums, ab dem Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Auszubildende besteht.
Das Leipziger Sonderhilfeprogramm wird damit angepasst. Ab dem 27. April 2020 können auch die Leipziger Unternehmen ihre Anträge entsprechend der Landesrichtlinie bei den zuständigen Kammern einreichen.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, der IHK und HWK blickt das Wirtschaftsdezernat der Stadt Leipzig bereits jetzt auf das neue Ausbildungsjahr. Zusammen mit den Partnern sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen aufrecht zu erhalten, weiter zu mobilisieren und alle Schulabgänger bei der Vermittlung in Ausbildung zu unterstützen. "Wir können keinesfalls unsere Fachkräfte von morgen im Stich lassen. Junge Menschen sind für die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges unserer Stadt unverzichtbar.", so Wirtschaftsbürgermeister Uwe Albrecht.
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