Aktuelle Informationen
Aktuelle Informationen für Reiserückkehrer finden Sie auf unserer Seite: Coronavirus: Informationen für Reiserückkehrer
Archivmeldung
(Hinweis: Die folgende Meldung stammt von Anfang August 2020 und wir nur zu Archivzwecken öffentlich zugänglich gehalten)
Für alle Urlauber, die ihre freie Zeit in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) aufgelisteten Risikogebiet verbracht haben, gibt es jetzt eine neue Pflicht. Seit dem 8. August 2020 müssen sie sich auf das Corona-Virus testen lassen. Die Bundesregierung möchte somit zusätzlich die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Die Liste der Risikogebiete wird ständig vom RKI aktualisiert.
Die sächsische Quarantäne-Verordnung gilt weiterhin, auch im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung eingeführten Testpflicht. Alle aktuellen Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt der Freistaat Sachsen auf seiner Website zusammen.
Was gilt nach Urlaub in einem Risikogebiet?
Nach der Einreise hat jeder Urlauber 72 Stunden, um sich kostenlos testen zu lassen. Der Test ist verpflichtend. In Sachsen wurden dafür an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle Testcenter eingerichtet, wo direkt nach der Ankunft ein Abstrich gemacht werden kann. Möglich ist auch ein Test nach einer Meldung beim Hausarzt. Reisende können ihre Gesundheit ebenfalls schon im Ausland prüfen und ein negatives Ergebnis bei der Ankunft vorlegen. Dieses darf jedoch nicht älter als 48 Stunden sein.
Solange die Ärzte nicht bestätigen, dass keine Covid-19-Erreger gefunden werden konnten, müssen sich Reisende aus Risikogebieten direkt nach der Ankunft in Quarantäne begeben. Unabhängig davon, wie der Test ausfällt, ist eine E-Mail (einreisemeldung@leipzig.de) oder Anruf unter 0341 123-0 beim Gesundheitsamt verpflichtend. Diese Regel gilt sowohl nach einem Flug als auch nach einer Reise mit Auto, Bus, Zug oder einem anderen Verkehrsmittel.
Nach Urlaub in Nicht-Risikogebieten
Auch Urlauber, die nicht in einem vom RKI als gefährlich eingestuften Land waren, können einen kostenlosen Abstrich machen. Dies ist, im Gegensatz zu den Urlaubern aus den Risikogebieten, für sie freiwillig. Die Möglichkeiten sind dieselben: Einen kostenlosen Test können die Rückkehrer entweder auf einem der zwei sächsischen Flughäfen machen oder ihren Hausarzt kontaktieren und nach einem Corona-Test fragen.
Mehr Informationen:
Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts
Informationen des Freistaates Sachsen für Reiserückkehrer