Mit dem Erscheinen der amtlichen Bekanntmachung zur Oberbürgermeisterwahl am 27. Januar 2013 im Leipziger Amtsblatt am Samstag, 10. November 2012 beginnt der Wahl-Countdown.
Die Bekanntmachung enthält die verbindlichen Angaben zu Terminen, zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zu den einzureichenden Unterlagen entsprechend der Regelungen in der Sächsischen Gemeindeordnung, im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung.
Ab Montag, 12. November 2012 können Wahlvorschläge beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden. Bewerben für das Amt des Oberbürgermeisters können sich deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 21 und 65 Jahren. Jeder Wahlvorschlag benötigt 240 Unterstützungsunterschriften, die nach seiner Einreichung im Rathaus zu leisten sind. Ausgenommen davon sind der Wahlvorschlag des sich wiederbewerbenden Amtsinhabers, die Wahlvorschläge von Parteien, die aufgrund eigener Wahlvorschläge im Sächsischen Landtag oder im Leipziger Stadtrat vertreten sind, und die Wahlvorschläge von Wählervereinigungen, wenn sie von der Mehrheit ihrer aktuellen Stadträte unterschrieben sind.
Die Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen und zur Leistung von Unterstützungsunterschriften endet am 31. Dezember, 18 Uhr. Weitere Bestimmungen sind der Bekanntmachung zu entnehmen.
Für die Leitung der Wahl ist der Gemeindewahlausschuss zuständig. Er beschließt am 2. Januar 2013 über die Zulassung der Bewerber zur Oberbürgermeisterwahl und stellt nach der Wahl das Wahlergebnis fest. Für die Organisation der Wahl ist das Amt für Statistik und Wahlen zuständig. Informationen sowie die Formulare zur Oberbürgermeisterwahl sind unter
Siegerin bzw. Sieger der Oberbürgermeisterwahl am 27. Januar 2013 ist die Kandidatin bzw. der Kandidat, die bzw. der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht diese keiner, findet am 17. Februar 2013 eine Neuwahl statt. Siegerin bzw. Sieger dieser Wahl ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält.
Informationen für die Wahlhelfer
Inzwischen haben sich zahlreiche Leipzigerinnen und Leipziger zu einem Einsatz als Wahlhelferinnen bzw. -helfer in den Wahlvorständen bereit erklärt. Das Amt für Statistik und Wahlen dankt ihnen dafür herzlich. Die Berufungsschreiben gehen ihnen von Mitte Dezember bis Mitte Januar zu. Wer bis Mitte Januar keines erhalten hat, kann als Reserve bei kurzfristigen Ausfällen eingesetzt werden.
Kontakt Amt für Statistik und Wahlen
Tel.: 0341 123-2819
Mail: statistik-wahlen@leipzig.de
Hinweis: Mit dem Relaunch von leipzig.de 2013 sind Bilder und Verlinkungen dieses Artikels nicht mehr verfügbar.
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