Europäische Kooperationsprojekte sollen dazu beitragen, die Kultur- und Kreativbranche international handlungsfähiger zu machen, die internationale Mobilität von Akteuren aus der Branche zu fördern, die grenzüberschreitende Verbreitung kultureller Werke zu unterstützen, neue Publikumsschichten anzusprechen und Innovationen im Kulturbereich zu erproben.
Antragsteller können im Teilprogramm KULTUR finanzielle Unterstützung für kleine und große Kooperationsprojekte, europäische Netzwerke, europäische Plattformen sowie für die Förderung von Übersetzungen literarischer Werke beantragen. Dabei können zum Beispiel kleine Kooperationsvorhaben finanziell bis zu 200.000 Euro (max. 60% der förderfähigen Kosten) bezuschusst werden, sofern mindestens drei Partner aus den Teilnehmerländern zusammenwirken. Große Kooperationen können eine Förderung von bis zu 2 Mio. Euro (max. 50 % der förderfähigen Kosten) erhalten, wenn mindestens sechs Partner aus den Teilnehmerländern am Projekt beteiligt sind. Die Projektlaufzeit beträgt für die vorgenannten Förderbereiche 48 Monate.
Nächste Einreichfrist ist am 5. März 2014.
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