Cross-Border-Lease-Geschäfte bestehen darin, dass grenzüberschreitend Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise Schienen- oder Kanalnetze, oder bewegliche Anlagegüter wie Straßenbahnen in die USA vermietet und wieder zurückgemietet werden. Die deutschen Kommunen konnten dadurch einen Steuervorteil aus den Vereinigten Staaten abschöpfen. "Hierdurch bot sich den Kommunen die Chance erhebliche Millionenbeträge für die kommunalen Unternehmen zu generieren", erklärt Leipzigs Finanzbürgermeisterin Bettina Kudla. "Infrastruktureinrichtungen haben selbstverständlich einen erheblichen Wert und das ist der Grund für die hohen Vertragsvolumina bei diesen Geschäften."
Üblicherweise waren zahlreiche, überwiegend amerikanische Banken in diese Vorgänge involviert. Die Konstruktion von Cross-Border-Lease-Geschäfte basiert darauf, dass die Mietzahlungen über (amerikanische) Banken aus hinterlegten Geldern geleistet werden. Sofern ein solches Cross-Border-Leasing reibungslos verläuft muss die Kommune keinerlei Zahlungen leisten, weil diese ausschließlich über die bei Banken hinterlegten Finanzmittel oder durch vertraglich gebundene Banken abgewickelt werden. Gleichwohl haben das kommunale Unternehmen als auch die Kommune die Haftung für entsprechende Mietzahlungen übernommen. Fällt nun also eine involvierte Bank aus, könnten entsprechende Zahlungsstörungen auftreten. Hierbei besteht das Risiko, dass diese Zahlungen von der Kommune verlangt werden könnten. "Die Stadt Leipzig erwartet ein weiteres Wirken der Bankenrettungspakete bei uns in Deutschland und in den Vereinigten Staaten. Im Falle des Auftretens von Zahlungsstörungen würden wir sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um solche Zahlungen abzuwehren", so Bettina Kudla. "Durch das erneute Engagement der US-Regierung ist eine Insolvenz von AIG verhindert worden, daher sind Zahlungsstörungen in der Durchführung der Verträge nicht zu erwarten."text
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