Erweiterte Widerspruchsmöglichkeit zur Datenübermittlung
Das Formular "Einrichtung von Übermittlungssperren" wurde überarbeitet und ermöglicht nun auch den Widerspruch gegen die Datenweitergabe zum Zweck der Direktwerbung. Unter der Internetadresse
Der Widerspruch gegen die Datenweitergabe zum Zweck der Direktwerbung hilft jedoch nur, wenn im Auskunftsersuchen der entsprechende Verwendungszweck auch erkennbar ist.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2006 die einfache Melderegisterauskunft zum Zweck der Direktwerbung für unzulässig erklärt.
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Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren (pdf, 71 KB)
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