"Mit der Genehmigung bestätigt uns die Landesdirektion, dass es erneut unter schwierigen Voraussetzungen gelungen ist, einen ausgeglichenen und somit gesetzmäßigen Haushalt aufzustellen", sagt Leipzigs Finanzbürgermeister Torsten Bonew. "Somit kann die Stadt Leipzig nun in den regulären Haushaltsvollzug eintreten und die wichtigen Investitionsvorhaben unter anderem im Bereich Kita und Schule in Angriff nehmen."
Auflagen für den Hauhalt
Die Auflagen der Landesdirektion betreffen vor allem die strikte Kontrolle der Einhaltung von Haushalts- und Stellenplan sowie umfassende Berichtspflichten zum Vollzug und zur voraussichtlichen Entwicklung des Haushalts. Besonderes Augenmerk richtet sich dabei auch auf die Umsetzung und Finanzierung der Investitionen, die mit mehr als 500 Millionen Euro über beide Haushaltsjahre einen Rekordwert erreichen. Zudem weist die Landesdirektion darauf hin, dass die Auszahlungen im Finanzhaushalt weiterhin die Einzahlungen übersteigen. Somit sind ein Rückgriff auf die Liquiditätsreserven der Stadt und Kredite notwendig. Torsten Bonew: "Die Auflagen unterstreichen meine mahnenden Worte in der Haushaltsrede vor dem Stadtrat. Mit Blick auf die Zukunft müssen wir unsere Anstrengungen zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts intensivieren. Neben einem stringenten Controlling des Haushaltsvollzugs ist eine klare Prioritätensetzung auf die Themen Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze unerlässlich, um so letztlich die Eigenfinanzierungsgrundlage für unsere Stadt zu stärken. Zudem müssen wir die Verwaltung selbst moderner und effizienter aufstellen, um den Kostenanstieg in diesem Bereich aufzuhalten."
Doppelhaushalt mit Überschuss
Der Leipziger Stadtrat hatte am 1. Februar 2017 den Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen. Dieser schließt bei einem jährlichen Gesamtvolumen von circa 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2017 mit einem Gesamtdefizit von 38,3 Millionen Euro ab, welches vom geplanten Gesamtüberschuss von 55,7 Millionen Euro im Jahr 2018 mehr als ausgeglichen wird. Somit erwirtschaftet Leipzig über die zweijährige Haushaltsperiode insgesamt einen Überschuss von 17,4 Millionen Euro. Die Genehmigung durch die Landesdirektion ist notwendig, da die Stadt Leipzig zur Finanzierung ihrer Aufgaben und Vorhaben Kredite aufnimmt. Mit der Genehmigung bestätigt die Rechtsaufsicht die Gesetzmäßigkeit des Haushalts und verknüpft damit Auflagen zum Vollzug.