Die Stadt Leipzig stellt zum 01.01.2012 auf die doppische Buchführung um. Grundlage dafür ist das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen.
Mit der Einführung der doppelten Buchführung ergeben sich komplexe Veränderungen im Buchungsgeschäft. Die Stadt Leipzig bittet daher um Verständnis, dass sich dadurch in den ersten Monaten des Jahres 2012 auch Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr ergeben können.
Rechnungen für den Leistungszeitraum 2011 bis zum 15. Dezember stellen
Um Verzögerungen bei der Begleichung von Rechnungen zu vermeiden, wurden viele Vertragspartner bereits gebeten, Rechnungen für den Leistungszeitraum 2011 bis zum 15.12.2011 an die Stadt zu stellen.
Gesetzlich vorgeschriebene Auszahlungen sind sichergestellt
In den ersten zwei Januarwochen 2012 werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Auszahlungen durch die Stadt Leipzig sichergestellt. Darunter fallen z.B. Sozialleistungen. In anderen Fällen kann es allerdings zu verspäteten Zahlungen kommen.
Lastschriftverfahren werden erst im Februar für dann zwei Monate durchgeführt
Wenn Sie der Stadt Leipzig eine Einzugsermächtigung zur Lastschrift erteilt haben, kann diese erst zum 14. Februar 2012 erfolgen. Das gilt auch, wenn die Zahlungsverpflichtungen bereits im Januar fällig sind. Bitte beachten Sie, dass die Beträge für beide Monate zusammen abgebucht werden.
Kassenzeichen heißt ab 2012 Vertragsgegenstand - Änderungen beim Verwendungszweck
Durch die Softwareumstellung ändert sich auch der Verwendungszweck, der bei Überweisungen angegeben werden muss. Die bisher verwendeten Kassenzeichen heißen künftig Vertragsgegenstand und besitzen auch eine anderes Schema:
Beispiel:
- Kassenzeichen (bis 31.12.2011): 1.234.001.1/4711
- Vertragsgegenstand (ab 01.01.2012): 5.0815.000157.8
Über die individuellen Änderungen bei den Kassenzeichen/ Vertragsgegenständen werden Sie noch durch persönliche Briefe informiert.
Bitte verwenden Sie bei Rückfragen und bei Zahlungen künftig das neuen Buchungszeichen Vertragsgegenstand. Für einen Übergangszeitraum stellt die Stadtkasse die Verarbeitung des alten Kassenzeichens sicher. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, erfolgt die Umstellung auf den neuen Vertragsgegenstand automatisch. Bei einem Dauerauftrag bitten die Stadtkasse Sie, diesen unbedingt zu ändern und den neuen Vertragsgegenstand dabei anzugeben.
Bürgertelefon steht bei Fragen zur Verfügung
Für generelle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons der Stadt Leipzig gerne zur Verfügung: Telefon 0341 123-0
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