Das besagt der Verwaltungsvorschlag, der in die Ratsversammlung eingebracht wird. Werden die Rechtsverordnungen beschlossen, dürfen die Geschäfte im Zentrum an den Tagen von 12 bis 18 Uhr öffnen.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden Rechtsverordnungen über verkaufsoffene Sonntage erlassen. Basis ist der Paragraph 8 Absatz 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Mit der Begrenzung auf den Stadtteil Zentrum trägt die Stadt der Entscheidung des OVG Bautzen vom 31. August 2017 zu verkaufsfreien Sonntagen in Leipzig Rechnung.
Der jährlich von rund 2,3 Millionen Besuchern frequentierte Leipziger Weihnachtsmarkt ist eine der wichtigsten vergleichbaren Veranstaltungen in Mitteldeutschland. Angesichts der rund 120.000 Markt-Besucher, die sonntags erwartet werden, stellt er den notwendigen besonderen Anlass dar.