In den nächsten Tagen werden in der Harkortstraße die Verkehrsschilder angebracht, die Fahrzeugen mit einem Gewicht über 12 Tonnen das Durchfahren dieser Straße untersagen. Damit reagiert die Stadt Leipzig auf den Antrag eines Anliegers in der Harkortstraße, der das Begehren auf Durchfahrtsverbot für LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung beinhaltet. Das Gericht hat den Antrag zwar abgewiesen, allerdings mit der Begründung, dass die Stadt Leipzig die oben genannten, im Sinnen des Antrages geeigneten Maßnahmen des Luftreinhalteplanes noch im Jahr 2010 umsetzt.
Zusammen mit den weiteren Maßnahmen Verkehrsreduzierung und Einrichtung der Umweltzone soll das Durchfahrtsverbot erreichen, dass die zulässigen Grenzwerte für die Feinstaubbelastung in diesem Straßenabschnitt eingehalten werden.
Mit Inkrafttreten des Durchfahrtsverbotes stehen Fahrzeugen mit mehr als 12 Tonnen Gewicht als Alternativen die Abschnitte Süd und West des Tangentenviereckes zur Verfügung. Im Bereich des Musikviertels ist das die Karl-Tauchnitz-Straße. Eine darüber hinaus gehende Belastung des Musikviertels ist in Folge der vorgesehenen Verkehrslenkung nicht zu erwarten.
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