Bild: Universitätsbibliothek Leipzig
bildbeschreibung_2_1?Die Prof. Dr. Karl Binding mit Beschluss des Stadtrates vom 29. Juli 1909 verliehene Ehrenbürgerschaft der Stadt Leipzig soll aberkannt werden. Diesem Vorschlag von Bürgermeister Thomas Fabian stimmte Oberbürgermeister Burkhard Jung in der heutigen Dienstberatung zu. Entscheiden soll der Stadtrat voraussichtlich im Januar.
Die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft ist durch die Beteiligung Karl Bindings an der postum im Jahre 1920 gemeinsam mit dem Psychiater Alfred Hoche- erschienenen Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form begründet. Diese Schrift entwirft unter anderem einen Vorschlag, mit der die damalige Gesellschaft juristische und psychiatrische Rechtfertigungen in die Hand bekommt, schwer kranke und behinderte Menschen zu töten. Erstmals wurde in dieser Publikation der Begriff unwertes Leben mit dem Vorschlag der Freigabe der Vernichtung verbunden.
Binding entwickelte dabei anhand der von ihm begründeten juristischen Normentheorie ein Argumentationsmuster, das mit einigen extremen Annahmen erlaubt, kranke und beeinträchtigte Menschen straflos zu töten und damit die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens juristisch möglich macht. Er kategorisierte lebenswerte und unlebenswerte Existenzen in mehrere Gruppen. Darunter war für die Gruppe der unheilbar Blödsinnigen formuliert, sie hätten weder einen Lebens- noch einen Sterbewillen. Sie selber empfänden ihr Leben nicht als unerträglich, ihr Leben sei aber zwecklos. Für Binding stellte diese Gruppe das furchtbare Gegenbild echter Menschen dar. Weder rechtliche, soziale, sittliche noch religiöse Gründe sprächen gegen die Freigabe zur Tötung.
Bürgermeister Thomas Fabian begründet: Da Karl Binding 1920 schon verstorben war, kann er mit den Verbrechen zwischen 1933 und 1945 nicht direkt in Verbindung gebracht werden. Bei der Entscheidung zur Aberkennung muss aber der Fakt, dass die Schrift als Grundlage für die massenhafte Vernichtung behinderter Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus herangezogen wurde, berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund bleibt die Tatsache bestehen, dass Karl Binding als führender Rechtsgelehrter seiner Zeit mit der Beteiligung an der Schrift auch damals geltende ethische Grenzen überschritten hat.
Weitere Informationen
Karl Binding auf Wikipedia
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