Danach besteht das Gremium aus 20 Mitgliedern, den Jugendparlamentariern, die durch Wahl bestimmt werden. Wählbar und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren mit Hauptwohnsitz in Leipzig. Das Jugendparlament wird für die Dauer von zwei Jahren in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Es ist vorgesehen, das Gremium online wählen zu lassen - sowohl von privaten PC's aus als auch während der Wahlzeit in öffentlichen Wahllokalen. Rechtlich gesehen ist eine Online-Wahl grundsätzlich möglich, wenn dabei gesichert ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt, die jeweilige Wählerin bzw. der Wähler eindeutig identifizierbar ist und nur einmal wählen kann.
Mit dem Jugendparlament haben die Jugendlichen die Möglichkeit, direkt an der Tätigkeit des Stadtrates teilzunehmen, Politik jugendgerecht zu gestalten und Themen der Jugend in der Stadt Leipzig zu vertreten. Es wird über einen Sprecherkreis (ein Sprecher und zwei Stellvertreter) verfügen und kann thematische Arbeitsgruppen bilden, die mit Jugendparlamentariern und interessierten Jugendlichen besetzt sind. Als Schnittstelle zwischen dem Jugendparlament und dem Stadtrat ist ein Beirat, der Jugendbeirat, vorgesehen, der aus je einem Mitglied pro Stadtratsfraktion und acht Jugendparlamentariern besteht. Über diesen Beirat können die Mitglieder des Jugendparlamentes regelmäßig mit den Fraktionen in Kontakt treten und sich austauschen. Die bzw. der Vorsitzende des Jugendbeirates kann an den Stadtratssitzungen teilnehmen und dort im Namen des gesamten Jugendbeirates sprechen und Anträge stellen.
Für das Jugendparlament wird im Büro für Ratsangelegenheiten eine Geschäftsstelle eingerichtet.